Keine Gebäudeversicherung bei Hauskauf

Keine Gebäudeversicherung bei Hauskauf
Keine Gebäudeversicherung bei Hauskauf

Die Gebäudeversicherung gehört für Sie als Hausbesitzer zu einer der wichtigsten Versicherungen die Sie benötigen! Mit dem eigenen Heim haben Sie sich einen großen Traum erfüllt. Allerdings können Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Blitzschlag Ihr Zuhause schnell hohe finanzielle Schäden anrichten. Bei der Absicherung von älteren Gebäuden ab einem Gebäudealter von 40-50 Jahre kann es Schwierigkeiten geben, diese richtig zu versichern. Nicht selten ist beim Hauskauf keine Vorversicherung mehr vorhanden. Dies hat zur Folge, dass viele Versicherungen keinen Gebäudeschutz anbieten wollen, oder zu unattraktiven Konditionen (hohe Selbstbeteiligung). Die meisten Versicherer für Gebäudeversicherung lehnen dann auch gerne einen Antrag ab, wenn keine Vorversicherung nachzuweisen ist. Als Immobilieneigentümer für ältere Gebäude können Sie meistens nichts dafür, da das Wohngebäude aus einer Zwangsvollstreckung übernommen wurde oder der Voreigentümer einfach keine Wohngebäudeversicherung für das Objekt abgeschlossen hatte. 

Keine Gebäudeversicherung bei Hauskauf vorhanden

Bei einem Hauskauf wird in der Regel die Wohngebäudeversicherung gleich übernommen Denn hier geht der bestehende Vertrag zeitgleich auf den neuen Eigentümer um. Dies ist gemäß § 95 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt, damit keine Versicherungslücke entsteht. Wenn keine Gebäudeversicherung bei Hauskauf vorhanden ist, sollten Sie schnell handeln. Dennoch gibt es gute Nachrichten: Durch unsere Unabhängigkeit können wir auf verschiedene Gebäudeversicherungsgesellschaften zurückgreifen, die ein Gebäude auch dann noch versichern, wenn bisher keine Gebäudeversicherung vorhanden war oder die Vorversicherung aus welchen Gründen auch immer gekündigt hat. 

Was Sie beim Abschluss einer neuen Gebäudeversicherung beachten sollten

Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlenSelbst wenn Sie nicht grob Fahrlässig gehandelt haben, ist die Versicherung so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen.

Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung. 

Basis Tarife in der Wohngebäudeversicherung leisten kaum für Schäden
Basis Tarife in der Wohngebäudeversicherung leisten kaum für Schäden

Wir helfen Ihnen bei der Absicherung des Gebäudes auch wenn keine Gebäudeversicherung  mehr vorhanden ist - Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!

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Bei uns erhalten Sie qualitativen Premium Gebäudeschutz und keine billig Tarife.

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Neue Gebäudeversicherung fragt nach eventuell vorhandener Vorversicherung

Wenn Sie einen passenden Gebäudeversicherer gefunden haben und dort abschließen möchten, dann müssen Sie einige Fragen beantworten. Neben eingetretenen Vorschäden (auch unversicherte) wird auch immer nach einer Vorversicherung gefragt. Einige Versicherungsgesellschaften können dann den Antrag nicht annehmen oder mit abweichenden Konditionen. Oftmals kann mit einer höheren Selbstbeteiligung (in der Regel 1.000 Euro) für ein Jahr der Vertrag vereinbart werden. Je nachdem wie die Nutzung es Objektes ist, können wir auch ohne die zusätzliche Selbstbeteiligung auf seriöse Gebäudeversicherer zurückgreifen. 

Muss der Verkäufer beim Hauskauf mich über die vorhandene Gebäudeversicherung aufklären?

Ist es die Pflicht vom Verkäufer die neuen Eigentümer des Gebäudes über den Stand der (eventuell auch nicht mehr vorhandenen) Gebäudeversicherung aufzuklären? Oder muss ich als Käufer die Vorversicherung selbst erfragen?

In jüngster Vergangenheit gab es hierzu ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen. Die Entscheidung wurde dann beim Bundesgerichtshof gefällt. Die neue Hausbesitzerin sah in diesem Fall eine Pflichtverletzung und verklagte daraufhin die Verkäufer.

 

Der Vorbesitzer hat die vorhandene Gebäudeversicherung gekündigt. Die Käuferin hatte von der Nichtversicherung des Gebäudes nichts gewusst und nahm an, dass eine Gebäudeversicherung vorhanden war. Wie es natürlich kommen musste, ist ein größerer Sturmschaden eingetreten. Als sie den Schaden der Versicherung melden wollte, stellte sie fest, dass das Gebäude nicht mehr versichert war.

 

Die Übergabe der Immobilie erfolgte am 11. April 2017, der Versicherungsschutz endete zum 10. Mai 2017 und der Sturmschaden passierte am 22. Juni 2017. 

 

Folgendes Urteil wurde dann beschlossen: Die Käuferin kann nicht einfach erwarten, dass sie mit dem Immobilienkauf auch eine Wohngebäudeversicherung übernimmt. 

 

Daher unsere Empfehlung an Sie: Fragen Sie beim Verkäufer oder Makler immer nach einer eventuell vorhandenen Gebäudeversicherung nach. Falls ein Vorvertrag bestehen sollte, dann vergleichen Sie diesen auch mit neueren und aktuelleren Tarifen. Oftmals handelt es sich um ältere Vertrag mit noch "schlechten Leistungen". 

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