
Nicht immer erfreut es den Versicherten wenn dieser einen
Brief von der Versicherung erhält.
Nach einem Schadensfall und zum Ablauf der Versicherungslaufzeit dürfen viele Versicherer die Verträge kündigen.
Wenn sie das tun, sind viele Versicherte oft überrascht und auch verärgert. Sie fragen sich bestimmt: Darf er das ?
Nachfolgend erfahren Sie, was es alles bei einer Kündigung der Versicherung zu beachten gibt
Wann kündigen Gesellschaften mich aus der Versicherung heraus?
Bei mehreren kleinen Schäden z.B. bei der Gebäudeversicherung 2 Leitungswasserschäden kann dies schon ein Grund für eine Kündigung sein. Gerade bei alten Häusern kommt es irgendwann zu einem Leitungswasserschaden.
Als Versicherter sind Sie eine Kostenstelle.Das klingt hart, ist aber genau so.
Wenn Sie eine zu große Kostenstelle werden, können Ihnen bestimmte Versicherungen kündigen.
Eine Kündigung durch die Versicherung kommt häufig bei folgenden Versicherungen vor:
- Wohngebäudeversicherungen
- Kfz-Versicherungen
- Rechtsschutzversicherungen
- Privathaftpflichtversicherungen
- Hausratversicherungen
Wann kann die Versicherung außerordendlich kündigen?

Versicherungsgesellschaften dürfen außerordentlich kündigen, wenn Sie als Antragssteller
bei Vertragsabschluss getäuscht haben, z.B. falsche Angaben um den Vertrag zu erhalten.
Das gilt immer und für jede Versicherungssparte.
Wir empfehlen:
Bei Vertragsabschluss immer mit ehrlichen Antworten die Fragen beantworten.
Spätestens im Schadensfall, kommt die Lüge auf und die Versicherung hat erst Recht einen Grund Sie zu kündigen und den Schaden nicht zu bezahlen.
Wie wird die Versicherung einen Vertrag annehmen wenn ich gekündigt wurde?
Vorsicht: Im neuen Versicherungsantrag müssen Sie angeben, ob und welche Verträge bereits gekündigt wurden. Ist dies vom Versicherer bereits geschehen, kann das für die neue Versicherung ein Grund sein, Sie im Vorhinein abzulehnen.
War das der Fall, kann es sein, dass der neue Versicherer den Antrag ablehnt – auch wenn Sie eine individuelle
Anfrage stellen.
Kunden müssen zwar auch Vorschäden angeben, die prüfen Versicherer in der Regel aber gesondert. Deswegen handeln Kunden besser so: Unseren "Neukunden" empfehlen wir immer indem diese selbst kündigen.
Das erhöht die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden. Wenn Kunden unerwartet eine Kündigung erhalten, sollten sie Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und ihn dazu bewegen, selbst kündigen eine Kündigung aussprechen zu dürfen.
Kündigungen Versicherungen: Welche Arten gibt es?
Ordentliche Kündigung
Die Versicherer können mit Ablauf der Laufzeit oder nach einem Schadensfall aussteigen. Mit welcher Frist sie ordentlich kündigen dürfen, hängt von der Laufzeit des Vertrags ab. Vielfach beträgt sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. In der Kfz-Versicherung ist es ein Monat, wobei das Versicherungsjahr meist am 31. Dezember endet.
Außerordentliche Kündigung
Versicherer dürfen außerordentlich kündigen, und zwar spätestens einen Monat nachdem sie mit dem Kunden abschließend über die Regulierung des Schadens verhandelt haben. Dann sind die Unternehmen nur noch verpflichtet, für den aktuell gemeldeten Schaden zu zahlen.
Gut zu Wissen für Rechtsschutzversicherungen:
Rechtsschutzversicherungen müssen 2 Versicherungsfälle innerhalb von 12 Monaten reguliert haben, bevor diese
außerordentlich kündigen dürfen.
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