Wohngebäudeversicherung nach Kündigung durch den Versicherer

Gebäudeversicherung Kündigung durch Versicherung

Kündigung der Gebäudeversicherung durch den Versicherer
Kündigung der Gebäudeversicherung durch den Versicherer

Es ist keine schöne Nachricht, wenn der Brief von Versicherung eintrifft. Die Versicherungsgesellschaften haben ebenfalls wie die Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht des bestehendes Versicherungsvertrages. Nach einem bezahlten Schadens­fall und zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit können viele Versicherer die Verträge kündigen. Meist trifft diese Kündigung den Versicherten unerwartet und zur falschen Zeit. Die Versicherer unterscheiden sich hier deutlich. Meist können mehrere Schäden hinter­einander passieren und der Versicherer macht nichts.  Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie, welche Regeln rund um die Kündigung einer Versicherung gelten und was Sie nach einer Kündigung durch den Versicherer tun können.

Wie wird die Gebäudeversicherung einen Vertrag annehmen wenn ich gekündigt wurde?

Vorsicht: Im neuen Versicherungsantrag müssen Sie angeben, ob und welche Verträge bereits gekündigt wurden. Ist dies vom Versicherer bereits geschehen, kann das für die neue Versicherung ein Grund sein, Sie im Vorhinein abzulehnen. 

War das der Fall, kann es sein, dass der neue Versicherer den Antrag ablehnt – auch wenn Sie eine individuelle

Anfrage stellen. Kunden müssen zwar auch Vorschäden angeben, die prüfen Versicherer in der Regel aber gesondert.

 

Was tun wenn die Wohngebäudeversicherung kündigt?

Die einfachste Vorgehensweise für eine neue Wohngebäudeversicherung nachdem die Versicherung gekündigt hat, ist folgende: : Unseren "Neukunden" empfehlen wir den bereits durch die Versicherung gekündigten Gebäudeversicherungsvertrag selbst zu  kündigen. Das bedeutet, dass Sie sich mit der Vorversicherung in Verbindung setzen und dann den Vorschlag machen, dass die Kündigung durch Sie (per Email reicht) ausgeht. Somit wurde der Vertrag durch Sie und nicht der Vorversicherung gekündigt. 

 Das erhöht die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden. Wenn Kunden unerwartet eine Kündigung erhalten, sollten sie Kontakt mit ihrem Versicherer aufnehmen und mit diesem reden, dass Sie selbst kündigen werden. 

 

Sollte dieser Vorschlag durch Ihre Versicherung nicht angenommen werden, gibt es auch eine andere Lösung, die wir Ihnen in unserem Gespräch aufzeigen werden. 

Bei der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung sollten Sie auf folgendes achten

Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht bezahlen. Die Versicherung ist so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen. Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung. 

Basis Tarife in der Wohngebäudeversicherung leisten kaum für Schäden
Basis Tarife in der Wohngebäudeversicherung leisten kaum für Schäden

Welche Gefahren können in der neuen Wohngebäudeversicherung versichert werden?

Feuer

Leitungswasser

Sturm/Hagel

Elementar

Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:

  • Starkregen / Überschwemmung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben 


Wie erhalte ich meinen neuen Gebäudeversicherungsvorschlag?

Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingeht, werden wir uns zeitnah per Email und Telefon bei Ihnen melden.

Wir bitten um ernstgemeinte und ehrliche Anfragen und keine "ich möchte nur mal schauen" Anfragen. 

Darüber hinaus müssen Sie die Immobilie auch besitzen.

 Auch wenn das Gebäude bisher nicht versichert war, kann eine passende Lösung gefunden werden. 

Keine Anfragen für Immobilien die zeitnah verkauft werden sollen


Wir helfen Ihnen bei der neuen Gebäudeversicherung wenn die Vorversicherung gekündigt hat

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Hier sprechen Sie mit Menschen & mit keinem Roboter. 

Bei uns erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz und keine billig Tarife.

Sollte also nur ein möglichst günstiger Preis Ihnen wichtig sein, so bitten wir um KEINE Anfrage.

Keine Datenweitergabe für Werbezwecke
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Unabhängige Expertenberatung
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100% unverbindlich
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Was kostet eine neue Gebäudeversicherung nach der Kündigung durch die Versicherung?

Eine neue Gebäudeversicherung muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei schadenbelasteten und vom Versicherer gekündigten Gebäuden, muss eine Selbstbeteiligung einkalkuliert werden. 

Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern. 

 

Gebäude Baujahr 1900

kein Denkmalschutz

Keller

3x Vorschäden

71263 Weil der Stadt 167 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 963,18 € Brutto

200 € Selbstbeteiligung 

Gebäude Baujahr 1980

kein Denkmalschutz

kein Keller

1x Vorschaden

50170 Kerpen 133 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

Jahresbeitrag 508,96 € Brutto

600 € Selbstbeteiligung 

Gebäude Baujahr 1936

kein Denkmalschutz 

Keller

3x Vorschäden

23562 Lübeck 180 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

Jahresbeitrag 836,60€ Brutto 

1.900 € Selbstbeteiligung 

Gebäude Baujahr 2019

Kein Denkmalschutz 

Unterkellert

2x Vorschäden

69118 Heidelberg 172 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar 

Jahresbeitrag 627,12 € Brutto 

keine Selbstbeteiligung 

Gebäude Baujahr 1977

Kein Denkmalschutz

Unterkellert

3x Vorschäden

61194 Niddatal 210 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar + unbenannte Gefahren

Jahresbeitrag 1.997,42 € Brutto

1.000 € Selbstbeteiligung

Wohn-und Betriebsgebäude Baujahr 1925

Denkmalschutz

Unterkellert

1x Vorschaden

21244 Buchholz 243 m² Wohn-und Nutzfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.842,80 € Brutto

500 € Selbstbeteiligung

 

Warum darf die Versicherung meine Gebäudeversicherung kündigen?

Versicherungsunternehmen können die Wohngebäudeversicherung kündigen. Dies ist gleichfalls per ordentlicher oder außerordentlicher Kündigung möglich. Mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres kann also auch der Versicherer eine bestehende Police ohne weitere Angabe von Gründen beenden. Ebenso kann er das mit einer Frist von einem Monat tun, nachdem ein Schaden reguliert wurde oder er in Kenntnis über den Wechsel des Eigentümers eines versicherten Wohngebäudes informiert wurde.

Leitungswasserschäden in der Gebäudeversicherung oft ein Kündigungsgrund

Rund 1 Millionen Leitungswasserschäden zahlen Versicherungsgesellschaften pro Jahr. Hier ist bei 2 oder mehr Leitungswasserschäden oft eine Kündigung zu erwarten. Wenn dies passiert, wird es nicht so einfach die Gefahr Leitungswasser in der Gebäudeversicherung weiterhin einzuschließen und abzusichern.  Die Schadenfälle und die raus resultierende Schadenshöhe  in der Wohngebäudeversicherung steigen Jahr zu Jahr an. Ein Grund warum diese Schäden so oft passieren, kann auf die fehlende Sanierung der Gebäude gebucht werden.

Die Immobilienbesitzer sanieren ihre Gebäude in Deutschland immer seltener und später.

Welche Gründe gibt es für Kündigungen durch den Versicherer?

Die Versicherungsunternehmen prüfen regel­mäßig, ob die Einnahmen mit den Ausgaben noch stimmen. Gerade bei Schäden, nehmen sie die Verträge besonders genau unter die Lupe und sprechen dann eine Kündigung aus. Häufig kommt das etwa bei der Wohn­gebäude­versicherung vor, wenn Kunden alte Häuser versichert haben und es irgend­wann zu einem Schaden kommt. 

  • Die Versicherung kündigt Ihnen wegen Nichtzahlung des Beitrages 
  • Kündigung nach einem Schadensfall  
  • Vorversicherung kündigt weil es sich um Sonderkonditionen handelt, welche Sie nicht übernehmen können

HUK kündigt Gebäudeversicherung

HUK kündigt Wohngebäudeversicherung – Immer mehr Kunden kommen auf uns zu, weil die HUK den Gebäudeversicherungsvertrag bereits nach einem Schaden (meist Leitungswasser) kündigt. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie ebenfalls betroffen sind. Im laufe des Jahres 2021 kam ein neuer Kunde auf uns zu mit folgendem Fall:  Die "günstige" HUK Gebäudeversicherung hat nach einem Leitungswasserschaden von rund 14.000 € einfach den Vertrag gekündigt. Der Kunde war über mehrere Jahre bei der HUK Coburg versichert. Nach dem  eingetretenen Leitungswasserschäden lag auch bereits die Kündigung des Vertrags im Briefkasten.

 

Für den Kunden war es zuerst ein Schock, weil die HUK einfach die Gebäudeversicherung direkt gekündigt hatte. 

Es ist im Versicherungsvertragsrecht geschrieben, dass die Versicherung oder der Kunden ein Recht auf Sonderkündigung bei einem Schadensfall haben. Oftmals wird eine Alternative angeboten, wobei die Leitungswasserversicherung einfach ausgeschlossen wird, und nur noch die Gefahren Feuer und Sturm/Hagel versichert werden. Für uns als Versicherungsmakler kann das nicht im Interesse eines umfassenden Versicherungsschutzes sein. Wir helfen Ihnen hierbei weiter. 

Gerne können Sie Ihre Erfahrung mit der Vorversicherung anderen mitteilen - für ein Angebot bitten wir Sie über Kontaktaufnahme mit dem obigen Formular!

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Kommentare: 3
  • #1

    Werner Schelizki (Freitag, 28 Mai 2021 10:26)

    Es sind 3 Schäden aufgetreten. Durch Unwissenheit habe ich 2 Sturmschäden von 500 u. 600 € gemeldet. Ich hätte diese selbst zahlen könne. Der Dritte Schaden 2020 war ebenfalle ein Sturmschaden wobei 2 Bäume entwurzelt wurden. Auch der Gartenzaun wurde beschädigt und musste erneuert werden. Auch der Abtransport wurde ersetzt. Hier entstand eine enorme Summe.
    Alle Fälle waren Sturmschäden wobei hier machtlos war.

  • #2

    Sabine Wöllner (Dienstag, 28 März 2023 17:55)

    Hallo, die R+V hat mich nach über 18 Jahren Vertragsdauer nach nur 3 Schäden gekündigt. Leider konnte ich für den letzten Schaden nichts, da eine unbekannte Person mit dem Auto an mein Haus gefahren ist (Unfallflucht). Die anderen 2 Schäden waren minimal. Können Sie mir weiterhelfen?

  • #3

    Martina Becker (Mittwoch, 12 Juli 2023 20:44)

    HUK hat meinen Gebäudevertrag gekündigt nach nur EINEM Wasserschaden innerhalb von 20 Jahren. Irgendwie fühlt man sich hier verarscht.

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