
Grobe Fahrlässigkeit kann auf vielen Wegen passieren: Brennende Kerzen, ein nicht geschlossenes Fenster, eine laufende Spülmaschine oder ein unbeaufsichtigtes Essen auf dem Herd. Schnell ist man unvorsichtig, und hat grob Fahrlässig gehandelt. Doch genau dieser Fehler kann teuer werden. Ein Blitz kann ins Haus einschlagen, oder ein Baum, der durch einen Sturm entwurzelt, auf das Gebäude stürzt. Schäden passieren. Im Gegensatz dazu gibt es die absichtlich verursachten Schäden, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Doch in den seltensten Fällen ist der Sachverhalt so eindeutig und klar. Verursacht eine Person zwar nicht absichtlich oder willentlich einen Schaden, aber „lässt die erforderliche Sorgfalt außer Acht“, spricht man von Fahrlässigkeit. Das ist in § 276 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Wer das Haus bei offenem oder gekipptem Fenster verlässt, macht es Einbrechern leicht, sich Beute zu verschaffen. Hier muss sich der Hausbesitzer wegen fahrlässigen Handelns eine Mitschuld anlasten lassen.
So sieht die grobe Fahrlässigkeitsklausel in der Gebäudeversicherung aus

Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlen. Selbst wenn Sie nicht grob Fahrlässig gehandelt haben, ist die Versicherung so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen.
Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung.
Was ist grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung ?
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch handelt fahrlässig, wer die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“ (§ 276 BGB). Das bedeutet, dass jeder die Sorgfalt und Vorsicht aufbringen muss, die in einer bestimmten Situation objektiv vonnöten ist. Damit das Verhalten als fahrlässig eingestuft wird, müssen außerdem die Folgen des sorglosen Verhaltens absehbar und vermeidbar sein. Die betreffende Person muss also prinzipiell die Möglichkeit haben, sich so zu verhalten, dass keine negativen Folgen zu erwarten sind.
Tut sie das nicht, geht sie ein gewisses Risiko ein, anstatt Vorsicht und Sorgfalt zu zeigen: Sie handelt fahrlässig.
Im Versicherungsrecht geht es beim Thema Fahrlässigkeit konkret um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch sein Verhalten begünstigt und so letztlich verursacht hat. Anders gesagt: Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt.
Feuer

Leitungswasser

Sturm/Hagel

Elementar

Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:
- Starkregen / Überschwemmung
- Rückstau
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Vulkanausbruch
- Erdbeben
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Erstgespräch / Risikoanalyse
Nachdem Sie sich über das Kontaktformular eingetragen haben, werden wir uns zunächst per Telefon/Email bei Ihnen melden. Falls das Gebäude bereits versichert ist, bitten wir Sie um Übersendung der Versicherungsscheinkopie.
Nur so ist ein fairer Versicherungsvergleich möglich. Auch wenn das Gebäude bisher nicht versichert war, kann eine passende Lösung gefunden werden.
Vorschlagserstellung
Wir benötigen weitere Angaben zum zu versichernden Gebäude. Diese lassen sich immer am Telefon klären. Danach empfehlen wir Ihnen eine oder mehrere bedarfsgerechte Gebäudeversicherungsgesellschaften mit klaren Bedingungen und starken Leistungen. Sie erhalten hierzu eine unabhängige und ehrliche Beratung.
Übersendung
Den Vorschlag zur neuen Gebäudeversicherung übersenden wir Ihnen dann per Email zu. Aber nur unter der Voraussetzung, wenn Ihnen die besprochenen Rahmendaten zu Preis und Leistung zusagen.
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Einfache und grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung
Fahrlässigkeit heißt also, dass ein Verhalten vermeidbar gewesen wäre und die aus der Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit möglichen Folgen abzusehen waren. Je nach Schwere und Umfang der Mitschuld wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Doch die Abgrenzung ist oft schwierig und hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Einfache Fahrlässigkeit liegt meist vor, wenn ein Schaden aufgrund einer kurzen, spontanen Unachtsamkeit, aus einem Versehen heraus entstanden ist. Grob fahrlässig handelt dagegen, wer die elementarsten Sorgfaltspflichten, naheliegende, einfach zu ergreifende Sicherheitsvorkehrungen außer Acht lässt und in hohem Maße unüberlegt oder unvorsichtig agiert – trotz Kenntnis der daraus resultierenden Gefahren. Beispiele hierfür sind, wenn jemand
ein offenes Kaminfeuer für längere Zeit unbeobachtet lässt,
Feuerzeuge und Streichhölzer für Kinder zugänglich macht oder
bei längerem Verlassen der Wohnung die Tür nur zuzieht und nicht abschließt.
Als Faustformel gilt: Sagt man „So etwas kann jedem mal passieren“, liegt vermutlich eine einfache Fahrlässigkeit vor. Heißt es dagegen „Das darf einfach nicht passieren“, wurde vermutlich eher grob fahrlässig gehandelt.
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