Baudarlehen für Niedrigenergiehaus

Baufinanzierung Niedrigenergiehaus
Baudarlehen für Niedrigenergiehaus

Passende und zinsgünstige Baudarlehen für ein Niedrigenergiehaus.  Neben dem bekannten Begriff "Niedrigenergiehaus" werden diese Neubauten auch als „Energiesparhaus“ bezeichnet, weil deren Energieverbrauch deutlich unter dem Durchschnitt liegt. Somit fallen auch Passivhäuser unter diesen Begriff. Der Begriff umfasst also einen niedrigeren Energieverbrauch als bei einem "normalen" Haus ist. Um die Anforderungen für ein Niedrigenergiehaus zu erfüllen, müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), Effizienzhaus-Standard 100 und der KfW erfüllt sein. Somit gehören auch Häuser, die dem Effizienzhaus-55- oder 45-Standard der KfW erfüllen, zur Kategorie der Niedrigenergiehäuser.

Was versteht man unter einem Niedrigenergiehaus?

Mit dem Begriff Niedrigenergiehaus bezeichnet man einen festgelegten energetischen Standard von Gebäuden. Hierfür wurde seit seit Februar 2002 ein maximal zulässiger Energieverbrauch definiert. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) war das Niedrigenergiehaus der allgemein festgelegte Begriff einen Neubau. Mit der Korrektur der EnEV 2007, 2009 und 2014 wurde die Forderung über den Niedrigenergiestandard hinaus erhöht.

 

Der niedrige Energieverbrauch wird über eine bessere Dämmung von Dach und Fassade sowie den Einbau von Wärmeschutzfenstern erreicht. Verschiedene Bauausführungen bei Niedrigenergiehäusern können beispielsweise dem KfW Effizienzhaus 55-Standard entsprechen. Die Bezeichnung "55" bedeutet, dass sie 45 Prozent weniger Primärenergie beanspruchen als Häuser in Standardbauweise (KfW Effizienzhaus 100). Da die EnEV regelmäßig angepasst wird bzw. ab dem 01. November 2020 vom neuen Gebäudeenergiegesetz abgelöst wurde, gelten auch für den Begriff „Niedrigenergiehaus“ stets neue Verbrauchswerte.

So dürfte ein Gebäude, das gemäß der EnEV von 2002 errichtet wurde, mittlerweile nicht mehr als Niedrigenergiehaus bezeichnet werden, da die Anforderungen an den energetischen Standard seitdem deutlich erhöht wurden. Unter den Begriff Niedrigenergiehaus fallen nicht nur Gebäude, die gemäß der so genannten KfW-Effizienzhaus-Standards errichtet werden. Vor Passivhäuser, Null-Energie-Häuser und Plusenergiehäuser lassen sich dieser Kategorie zuordnen, da sie noch höhere energetische Anforderungen erfüllen. Ein Plusenergiehaus erzeugt mehr Energie als Verbrauch. 

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Welche Anforderungen bestehen für ein Niedrigenergiehaus?

Wenn Sie ein Niedrigenergiehaus als Neubau errichten möchten, dann sollten Sie auch mit höheren Anforderungen an Dämmung von Fassade und Dach sowie dem Einbau von Wärmeschutzfenstern rechnen. Wie diese Anforderungen konkret aussehen, hängt davon ab, welcher energetische Standard als Ziel erreicht werden soll:

  • Wünschen Sie sich ein Passivhaus? Hier müssen Bauteile beispielsweise besonders hohe Dämmwerte erfüllen, zudem muss die Bauweise bestimmte Kriterien aufweisen: Bei einer kompakten Bauweise gilt dann beispielsweise die optimale Ausrichtung der Fensterfronten nach Süden zu beachten. 

Unter allen energetisch anspruchsvolleren Bautypen wie dem Plusenergiehaus kommt es auch darauf an, dass das Grundstück wichtige Kriterien erfüllt:  Alle Dachflächen müssen möglichst der Sonne ausgesetzt sein und sollten nicht durch hohe Bäume oder Gebäude in der Nachbarschaft verschattet werden. Zudem sollte der Bebauungsplan für das jeweilige Grundstück so konstruiert sein, dass die optimale Bauform hinsichtlich Grundriss und Dachneigung erzielt werden kann. 

 

Eine weitere wichtige Anforderung für ein Niedrigenergiehaus ist die Größe zur Einordnung des energetischen Standards von Gebäuden, also die Energiekennzahl. Unter dieser Zahl versteht man, wie hoch der Jahresheizwärmebedarf in Kilowattstunden bezogen auf die Grundfläche in Quadratmetern ist. Hier variiert die Zahl stark vom Verhältnis der Gebäudehülle zur Gebäudefläche. Die so genannten Transmissionswärmeverluste sind dabei umso geringer, je dichter die Bauform ist.

 

Bei freistehenden Einfamilienhäusern ist diese Kennzahl aufgrund der großen Außenwandflächen deutlich höher als bei Mehrfamilienhäusern. Als beispielhaft für ein Niedrigenergiehaus gilt ein Jahresheizwärmebedarf von 35 bis 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Zum Vergleich: Ein Passivhaus weist einen Bedarf von maximal 15 Kilowattstunden auf. 

Niedrigenergiehaus: Vorteile und Nachteile

Für jeden Bautyp gibt es Vorteile und Nachteile. Der größte Vorteil für ein Niedrigenergiehaus spricht für den geringen Energieverbrauch. Dies hat zur Folge, dass Sie nicht nur niedrigere Verbrauchskosten erhalten, sondern auch umweltschonend ist. Ein weiterer Plus Punkt ist das Wohnklima. Vorteilhaft im Vergleich zu einem normalen Haus ohne vorhandenen energetischen Standard gibt es hier keine unangenehme Zugluft. Dieser Vorteil gibt es jedoch bei den neueren KfW 100-Häusern.

 

Ein Nachteil vom Niedrigenergiehaus ist die Schimmelbildung. Denn durch die eingebauten Dampfsperren sowie der Dämmung an den Wänden, kann kein Wasserdampf abziehen. Aus diesem Grund müssen Niedrigenergiehäuser korrekt gelüftet werden durch das "Stoßlüften". Auch für dieses Problem gibt es eine Lösung durch den Einbau einer Lüftungsanlage, die unerlässlich ist. Durch die Inbetriebnahme fallen hier höhere Stromkosten an, und auch die Wartung und Installation muss mit einkalkuliert werden. 

KfW Förderung für ein Niedrigenergiehaus

Wer als Bauherr ein Niedrigenergiehaus finanzieren möchte, sollte in jedem Fall die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einplanen. Die KfW gewährt  mit dem Programm 153 Energieeffizient Bauen die Möglichkeit, bis zu 100.000 € für ein Niedrigenergiehaus zu guten attraktiven Konditionen zu finanzieren. 

 

Weitere Kredite vergibt die KfW für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Programm 270 Erneuerbare Energien – Standard). Auch bei diesem Darlehen gewährt die KfW einen Tilgungszuschuss.

Darüber hinaus bietet die KfW anstelle von Krediten Zuschüsse für die Baubegleitung durch einen Energieexperten an (Programm 431 – Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung). Die Installation einer Brennstoffzelle bezuschusst die KfW ebenfalls (Programm 433 Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle).

 

Auch das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 kommt für die Finanzierung eines Niedrigenergiehauses infrage. Auf diesem Wege lassen sich weitere 50.000 € zu attraktiven Marktkonditionen finanzieren. 

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