Eine Anschlussfinanzierung ist bei einer Baufinanzierung nach dem Ablauf von 10 Jahren möglich. Laut §489 BGB ist dies der früheste Zeitpunkt für die Anschlussfinanzierung.
Besonderheit: Haben Sie die Baufinanzierung vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Hierbei ist zu beachten, dass eine sechsmonatige taggenaue Kündigungsfrist einzuhalten ist. Wie können Sie nun die Anschlussfinanzierung nach 10 Jahren verlängern bzw. zu günstigeren Zinsen wechseln? Auf den Kündigungstag wird immer stichtagsgenau 6 Monate addiert. Das Ergebnis hierzu ist dann der Tag, wann die Restschuld beglichen werden muss, und die neue Anschlussfinanzierung losläuft.
Die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist ist unabhängig von der gewählten Sollzinsbindung. So kann ein Darlehen mit einer Zinsbindung von beispielsweise 5 Jahren nur bei Ablauf der Zinsbindung gewechselt werden. Haben Sie ein Darlehen mit 10 Jahren abgeschlossen, haben Sie das Recht nach 10 Jahren den Vertrag zu kündigen, weil die Laufzeit endet. Für eine bereits abgeschlossene Finanzierung wird die Regelung aus §489 für Immobilieneigentümer interessant, die mehr als 10 Jahre Zinsbindung vereinbart haben (in der Regel 15 Jahre Zinsbindung). Mit dieser Vereinbarung erhalten Sie einen "Joker" um schon früher das Vertragsverhältnis zu beenden und zu wechseln. Das ganze ist dann auch kostenlos. Auch bei einer langen Zinsbindung von 30 Jahren kann ein Darlehen bei einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren vorab gekündigt werden.
Darüber hinaus gilt das Sonderkündigungsrecht nur für den Kreditnehmer, die Bank selbst kann auf diese Regelung nicht zurückgreifen.
Der Gesetzgeber hat gewisse Regeln aufgestellt, damit kein großer Schaden entstehen kann gegenüber den Verbrauchern. Es kommt immer wieder durchaus vor, dass Banken bei einer vorzeitigen Beendigung und Ablösung eines Kreditvertrags eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Planen Sie also die Baufinanzierung während der vereinbarten Zinsbindung und vor Ablauf des Vertrages zu kündigen, entsteht dem Kreditgeber ein minus. Daher müssen Sie für die damit entgangenen aufkommen. Hierbei kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen. Meistens lohnt sich eine vorzeitige Ablösung oft nicht, wenn die Zinsbindung noch länger dauert. Die günstigste Lösung ist selbstverständlich die nach § 489 BGB.
Mit dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist endet der Kreditvertrag nicht automatisch. Wenn der Kreditnehmer nichts unternimmt, läuft zumeist das Darlehen bis auf weiteres mit einer variablen Verzinsung weiter. Die Zinsen richten sich dann nach den aktuellen Marktzinsen.
Die Anschlussfinanzierung funktioniert wie eine normale Baufinanzierung. Dies bedeutet die Verlängerung der Laufzeit eines Vertrages. Da das Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist häufig noch nicht zurückgezahlt ist, muss eine neue Finanzierung mit anderen Konditionen vereinbart werden. Sowohl die Zinsen als auch die Zinsbindungsfrist sind dieses Mal anders.
Der Kreditgeber wird Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mitteilen, ob er die Finanzierung mit ihm fortführen möchte oder nicht. Meistens wird dann die Bank direkt ein neues Angebot unterbreiten. Das Angebot der Hausbank ist jedoch nicht immer das Beste. Wir empfehlen Ihnen hierzu den unabhängigen Anschlussfinanzierung Vergleich durch uns. Viele Hauseigentümer begehen den Fehler und nehmen aus Bequemlichkeit das erste Prolongationsangebot der Bank an.
Die Erfahrung zeigt: Oft erhält man durch den Vergleich bessere und günstigere Konditionen als die von der Hausbank.