Baufinanzierung unverheiratetes Paar - Das sollte Paare beachten

Baufinanzierung zusammen unverheiratet
Baufinanzierung unverheiratetes Paar: Günstige Zinsen sichern

Für unverheiratete Paare kommt irgendwann das Bedürfnis eines Eigenheims. Damit die Baufinanzierung für nicht verheiratete Paare klappt, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In jedem Fall sollte eine unabhängige Beratung in Anspruch genommen werden. Für unverheiratete Paare gelten, im Vergleich zu Verheirateten, keine besonderen Bedingungen. In der Regel sollten unverheiratete sich selbst absichern in Form eines Partnerschaftsvertrages. Dieser wird notariell beurkundet. Beim Kauf einer gemeinsamen Immobilie müssen in der Regel beide Erwerber auch Darlehensnehmer bei der zu finanzierenden Bank werden. Das gilt auch für den Fall, dass einer oder eine der Darlehensnehmer über kein eigenes Einkommen verfügt.

Was sollten unverheiratete Paare bei der Baufinanzierung beachten?

Unverheiratete sollten im Vorfeld besondere Fragen geklärt haben wie: Wer wird Eigentümer? Wie werden die finanziellen Mittel geteilt? Wie ist es mit den Eigentumsverhältnissen nach einer möglichen Trennung? Welche Finanzierungslösung ist die richtige?Einer Bank oder einem Darlehensgeber ist egal, ob man verheiratet oder unverheiratet bei der Baufinanzierung ist.

 

Bei unverheirateten Paaren zählt, wer im Darlehensvertrag steht und Eigentümer wird. Kauft nur einer von beiden und steht dieser allein im Darlehensvertrag, dann haftet auch nur dieser für den aufgenommenen Kredit. Die Beteiligung bei der Ratenzahlung und/ oder des Eigenkapitals kann dann im Innenverhältnis unverheirateter Paare, also zwischen den beiden Partnern, geklärt werden. In keinem Fall sollte jedoch ein Partner alleiniger Eigentümer werden aber das unverheiratete Paar im Darlehensvertrag auftauchen. Der Nichteigentümer würde dann zu 100% haften aber keine Rechte (da kein Eigentümer) haben. In solch einem Fall sollten mindestens Rückforderungsrechte zu seinen Gunsten mit dem anderen Partner vertraglich vereinbart sein

Ist eine schriftliche Vereinbarung beim Immobilienkauf sinnvoll?

Auch wenn das unverheiratete Paar gemeinsam Eigentümer einer Immobilie wird, kann eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll sein. Kommt es zu einer Trennung als unverheiratetes Paar, sollte im Vorfeld geklärt werden, wer die Immobilie behalten darf und wer ausgezahlt wird. Ebenso sollte schriftlich festgehalten, wer wie viel Eigenkapital in die Baufinanzierung eingebracht hat. Dies muss bei Unverheirateten nämlich nicht gleich verteilt sein. Es sollte nur schriftlich festgehalten werden. Denn dann lässt es sich für den Fall einer Trennung auch einfacher wieder voneinander lösen. Ein möglicher Todesfall kann ebenfalls bedacht werden. Schließlich ist der ledige, hinterbliebene Partner nicht erbberechtigt. Dies lässt sich im jeweiligen Testament der Partner festhalten. Was unverheiratete Paare allgemein benötigen ist der Schutz einer Risikolebensversicherung.  Hier ist der hinterbliebende Partner im Falle eines Falles finanziell abgesichert und das Darlehen kann zurückgezahlt werden.  


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Diese Regeln sollten unverheiratete bei der Baufinanzierung wissen

Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben und finanzieren, müssen im Rahmen der Baufinanzierung eines Bestandsobjektes oder Neubau einige Punkte bedenken und regeln. Dies gilt insbesondere für:

  • die Haftung der Partner gegenüber der Bank für die Darlehen
  • die Zahlung der Raten an die jeweilige Bank (trotz vielleicht “getrennter Kassen”)
  • die Absicherung der Finanzierung im Fall des Todes eines Partners
  • die Folgen einer Trennung, insbesondere wenn einer der Partner mehr Eigenkapital oder Eigenleistungen in das Projekt eingebracht hat als der bzw. die andere

Was viele nicht wissen: wem bei einem Wiederverkauf was zusteht, wird allein von den Eigentumsverhältnissen im Grundbuch bestimmt und nicht davon, wer wieviel finanziert oder bezahlt hat. Gerne vergessen wird auch, dass bei Tod eines Partners dessen Eigentum an der Immobilie automatisch an dessen Erben übergeht. Für den zurückbleibenden Partner kann das zu komplizierten Auseinandersetzungen mit den Erben führen, die schnell auch in der sog. Teilungsversteigerung der Immobilie enden. Hier kann ein Testament Abhilfe schaffen, in dem der eigene Immobilienanteil an den bzw. die “überlebende” Partner(in) vererbt wird. Da in diesen Fällen aber auch Erbschaftsteuer anfällt (der Freibetrag liegt bei unverheirateten Paaren bei nur 20.000 Euro), kann die Erbschaftsteuer finanziell “ein Schlag ins Kontor sein”.

Was gibt es steuerlich zu beachten wenn unverheiratete Paare finanzieren?

Steuern Baufinanzierung unverheiratete Paare
Steuern Baufinanzierung unverheiratete Paare

Auch steuerlich gibt es einiges zu beachten, wenn unverheiratete Paare eine Baufinanzierung tätigen wollen. Das gilt insbesondere, wenn einer der Partner einen höheren Eigenkapitalanteil einbringt als der andere. Auch hier können Steuern anfallen (sog. Schenkungssteuer). Wer gemeinsam den Traum von den eigenen 4 Wänden verwirklich will, denkt auch nicht unbedingt als erstes darüber nach, welche Folgen beispielsweise eine Trennung hat. Das ist nur logisch, aber später fällt es Paaren meistens noch viel schwerer, entsprechende -wichtige- Regelungen in Form eines sog. Partnerschaftsvertrages zu treffen. Unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben wollen, sollten sich unbedingt vor Unterschrift des Kaufvertrages umfassend von einem Notar und ggf. auch von einem Steuerberater beraten lassen. Sollte der Ihnen raten, beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht für den “überlebenden” Partner im Grundbuch eintragen zu lassen, ist Vorsicht angesagt, denn gem. einem Urteil des Bundesfinanzhofs unterliegt das das Wohnrecht der Erbschaftssteuer (AZ II R 45/12).

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