Wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, ist die Baufinanzierung mit einer Blue Card sowie als nicht-EU-Bürger möglich. Neben der Finanzierung für eine Bestandsimmobilie ist auch eine Neubau Immobilie finanzierbar. Wenn Sie eine Baufinanzierung planen, muss eine befristete Aufenthaltserlaubnis oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis vorhanden sein. Akademiker aus Drittstaaten erhalten als Aufenthaltstitel die Blaue Karte EU (englisch EU Blue Card). Wenn der Beginn Ihrer Beschäftigung in Deutschland begonnen hat, und Sie keine Blue Card als Kopie vorweisen können, ist eine Baufinanzierung auch darstellbar.
Bei der Blauen Karte EU (engl. EU Blue Card) handelt es sich um einen von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilten Aufenthaltstitel zum Zwecke der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in dem jeweiligen Mitgliedsstaat für Angehörige von Drittstaaten. In Deutschland ist die Blaue Karte EU seit dem 1. August 2012 der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird in einem vereinfachten Verfahren ohne Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erteilt.
Voraussetzungen für die Blue Card:
Der Antragsteller muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Eine Mindestgehaltsgrenze von 56.400 Euro brutto (2022) muss eingehalten werden. In sogenannten Mangelberufen, in denen es in Deutschland eine hohe Anzahl unbesetzter Stellen gibt, liegt die Gehaltsuntergrenze bei 43.992 Euro (2022). Dies gilt z. B. für Ärztinnen und Ärzte, Ingenieure, aber auch für Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte.
Die Blaue Karte EU bietet zahlreiche Privilegien für den Zuwanderer und seine Familie. So ermöglicht z. B. ein frühzeitiges Daueraufenthaltsrecht potentiellen Bewerbern, ihre Zukunft in Deutschland langfristig zu planen: Schon nach einem Aufenthalt von 33 Monaten kann eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erlangt werden. Soweit Deutschkenntnisse auf der Stufe B1 nachgewiesen werden können, wird die Niederlassungserlaubnis sogar bereits nach 21 Monaten erteilt.
Eine Baufinanzierung mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, und dem Besitz einer Blauen Karte EU ist möglich.
Mit dem Besitzer einer Blue Card EU, Blauen Karte EU oder mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis können Sie bei entsprechendem hohen Einkommen in Deutschland eine Immobilie finanzieren oder auch einen Neubau finanzieren.
Die Baufinanzierung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Blue Card EU ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Als Blue Card Besitzer oder mit befristeter Aufenthaltserlaubnis können Sie auch einen Neubau Immobilie finanzieren. Im Gegensatz zu einer Bestandsimmobilie müssen wir hier etwas mehr beachten. Bei einer Finanzierung für Neubau wird im Gegensatz zu einer klassischen Immobilienfinanzierung der Kaufpreis nach Baufortschritt fällig. Hier sind wichtige Punkte zu beachten: Es ist besonders wichtig auf einen langen bereitstellungsfreien Zeitraum zu achten, damit in der Bauphase keine zusätzlichen Bereitstellungszinsen anfallen ( meist fallen 3 % Zins p.a. an) Während der Bauphase entsteht eine Doppelbelastung aus Mietkosten und steigendem Zinsaufwand. Hier sollten finanzielle Reserven eingeplant werden. Als unabhängige Baufinanzierungsexperten achten wir genau darauf, dass Sie auch einen Neubau sicher finanziert bekommen.