Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen auf, dass eine Baufinanzierung mit geringem Einkommen darstellbar ist und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen.
* Wie viel Haus oder Wohnung kann ich mir bei einem vorgegebenen
monatlichen Aufwand tatsächlich leisten?
* Was muss ich für ein Gesamtdarlehen in Höhe von …….. € monatlich
bezahlen?
Bisher galt als Faustregel - maximale Monatsrate sollte 35 % des monatlichen Nettohaushaltseinkommens nicht überschreiten.
Das kann auch darüber liegen ( wie es mit der Kaltmiete oft der Fall ist ). Es muss nur sicher gestellt sein, dass der laufende Aufwand während der gesamten Finanzierungsdauer nicht erhöht.
Wichtig ist zu wissen, dass es nicht um das Bruttoeinkommen geht, wenn seitens der Bank nach dem Einkommen gefragt wird. Vielmehr ist das Haushaltsnettoeinkommen maßgeblich. Neben den Nettolöhnen zählen auch Einnahmen wie das Kindergeld oder Unterhaltseinnahmen dazu. Hiervon werden pauschale Beträge für die Personen im Haushalt ( inklusive Kinder ) abgezogen. Mit den Pauschalen sind die Kosten für den Lebensunterhalt, den PKW und sonstige Kosten ( Wasser, Heizung, Strom ) abgedeckt.
Weitere Abzüge sind bei vorhandenen Darlehen, Leasing oder Unterhaltszahlungen vorzunehmen.
Der verbleibende Einkommensrestbetrag stellt dann die Obergrenze für den monatlichen Aufwand für die Finanzierung von
Wohneigentum dar. Dieser Betrag darf auch langfristig bei der geplanten Finanzierung nicht überschritten werden ( Bonitäts-
richtlinie ). Kann das die (Haus-)Bank rechnerisch nicht darstellen, muss die Finanzierung abgelehnt werden.
Das muss jedoch nicht bedeuten, dass die Finanzierung nicht machbar ist. Zunächst bedeutet es nur, dass die Bank rechnerisch machbare Lösungen nicht anbieten kann oder will.
Als unabhängige Makler sind wir dem Kunden verpflichtet und es ist unsere Aufgabe mögliche Finanzierungskonzepte zu suchen
und auch umzusetzen.
Die Bank möchte wissen, ob ein Kreditantragsteller auf die Dauer der Kreditlaufzeit gesehen in der Lage sein wird, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen und die erforderlichen Raten auch bedienen kann. Dafür reichen meist die letzten drei
Gehaltsnachweise und die Dezemberabrechnung des Vorjahres aus. Hieraus kann die Bank z.B. ablesen, ob ein Beschäftigungs-
verhältnis unbefristet besteht oder die Arbeitsstelle schon gekündigt ist. Personen / Familien mit niedrigem Einkommen stoßen hier schnell an mögliche Grenzen. Die eigene Kreditwürdigkeit kann verbessert werden durch:
Auch wenn das alles sehr kompliziert erscheint, ist es kein Hexenwerk alle Fakten in ein passendes Finanzierungskonzept zusam-
men zu fügen. Das muss nur gemacht werden. Wir nehmen uns dafür die notwendige Zeit. Die sich daraus ergebende Finanzierungssumme stellt dann die Obergrenze dar, so dass nur nach "passenden" Objekten gesucht werden muss.
Wer mit einem geringen Einkommen eine Baufinanzierung tätigen will, sollte sich im Vorfeld durch uns kostenfrei und unverbindlich beraten lassen. Bei der Planung der Finanzierung sollten folgende Punkte beachtet werden: