Bei einer Finanzierung / Investition in eine Immobilie mit Denkmalschutz spielen drei Faktoren eine entscheidende Rolle:
1. Lage und Vermietbarkeit ( sofern keine Eigennutzung )
2. passende Baufinanzierung
3. mögliche steuerliche Vorteile / Steuerersparnissen aus den
Sanierungskosten.
Da die Steuerersparnisse innerhalb der ersten 10 Jahre am höchsten sind, wird nach Wegfall der Steuervorteile der
tatsächliche effektive Eigenaufwand ansteigen. Idealerweise ist die Finanzierung so geplant, dass der notwendige Aufwand danach entsprechend sinkt, so dass der effektive Eigenaufwand konstant bleibt. Hier kommt es besonders darauf an, die Darlehenszinsen bzw. den laufenden ( effektiven Eigen- )Aufwand so konstant wie möglich zu halten.
Zunächst sollte sich ein Käufer über eine Sache im Klaren sein: Wie schön die Immobilie auch erscheinen mag, langfristig liegen die Kosten für den Erhalt der Bausubstanz höher als bei anderen Objekten. Grund ist der, dass die technischen Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung eingeschränkt sind. Nicht alle Baustoffe sind zugelassen, wodurch oftmals preiswerte Methoden nicht anwendbar sind. Erschwerend kommt hinzu, nicht frei agieren zu können. Stattdessen muss fast jede Maßnahme zunächst von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Prinzipiell muss all dies gar nicht so schlimm sein, es kommt ganz auf die Absichten hinter dem Erwerb an. Wer sich als Eigennutzer einen Traum erfüllen möchte, kann an einer denkmalgeschützten Immobilie große Freude haben. Wer hingegen mit kleinem Budget auskommen muss, kann bei einer Denkmalschutz-Immobilie
mit den notwendigen Sanierungsmaßnahmen schnell seine Belastungsgrenzen überschreiten.
Sind die angebotenen Objekte sehr preiswert, liegt es oft daran, dass diese Immobilien nach Abschöpfung der Steuervorteile wieder verkauft werden und / oder in absehbarer Zeit hohe Kosten für weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen.
Eine denkmalgeschützte Immobilie kann verschiedene Gründe aufweisen warum diese unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz steht. So kann es sein, dass nur bestimmte Gebäudeteile unter Denkmalschutz gesetzt sind. Das kann z.B. die Fassade sein. Es kann aber auch das gesamte Haus von innen und außen geschützt sein.
Bei der Finanzierung Denkmalschutz Haus sind Besonderheiten zu berücksichtigen:
* Nicht jede Bank finanziert in Denkmalschutz-Immobilien.
* Denkmalschutz-Immobilien sind nicht so leicht veräußerbar, so dass die Banken oft mit einem erhöhten Sicherheitsabschlag
in der Bewertung kalkulieren. Dadurch steigt der notwendige Eigenkapitalanteil ( deutlich ) an.
* Bei anstehenden Sanierungen kann oftmals das KfW-Förderprogramm „KfW Effizienzhaus Baudenkmal“ genutzt werden.
Neben günstigen Zinsen lockt ein finanzieller Vorteil bei der Tilgung.
Abgesehen von der Tatsache, dass eine unter Denkmalschutz stehende Immobilie besonders individuell ist, gibt es noch einen weiteren Vorzug. Gemeint ist die Tatsache, einen erheblichen Teil der Kosten, die durch den Werterhalt entstehen, steuerlich geltend machen zu können. Dies gilt keineswegs nur für Vermietung denkmalgeschützter Immobilien. Auch bei Eigennutzung ist ein steuerlicher Vorteil gegeben.
Schon in der Antike haben Menschen bestimmte Bauwerke als besonders eingestuft und der hieraus resultierende Denkmalschutz besteht schon seit gut 100 Jahren. Im Großherzogtum Hessen wurde mit dem „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“ vom 16. Juli 1902 das erste Denkmalschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler“ in NRW datiert aus dem Jahr 1980 und ist das jüngste Denkmalschutzgesetz in den alten Bundesländern.
Hieraus geht hervor, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, „wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt.
Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.
Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungssumme fällig.
Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauausführung und Handwerkertechnik wiederhergestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerkstechnik in größerem Umfang wiederhergestellt werden.
Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B.