Die Gebäudeneubauversicherung ist im Vergleich zur Wohngebäudeversicherung fast gleichzustellen – mit dem folgenden Unterschied, dass das Haus nur während der Bauphase versichert ist. Sobald Sie in das Haus einziehen, erlischt der Versicherungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt springt dann die Wohngebäudeversicherung ein. Die Gebäudeneubauversicherung schützt Ihr Eigenheim vor Einflüssen Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementar - wenn dies auch vereinbart ist. Besonders in der Bauphase ist ein Haus vor äußeren Einwirkungen nur bedingt geschützt. Sichern Sie sich daher mit einer Versicherung für den Hausbau ab.
Bei den aktuell niedrigen Zinsen werden viele Neubauten erbaut. Hier sollte kein Bauherr falsch oder gar nicht versichert sein. Eine Wohngebäudeversicherung bietet bereits für die Rohbauphase einen Schutz an. Hier ist allerdings nur die Gefahr Feuer versichert - also die sogenannte Feuerversicherung. Gerade in der Bauphase sollte man dieses Risiko nicht unterschätzen und mit absichern. Damit dies im Fall der Fälle nicht existenzbedrohend einwirken kann. Wir empfehlen grundsätzlich eine Wohngebäudeversicherung beim Neubau direkt zu Baubeginn abzuschließen. Nachdem das Haus fertiggestellt wurde und bezugsfertig ist, geht die Feuerrohbauversicherung in die Wohngebäudeversicherung über. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung für einen Neubau lohnt sich also schon ab Beginn der Bauarbeiten.
Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:
Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht bezahlen. Die Versicherung ist so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen. Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung.
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In der Regel wird bei einem Neubau eine Feuerrohbauversicherung (Gebäudeversicherung) während der Bauphase vereinbart. Hierbei ist zu erwähnen, dass oftmals bei Fertigstellung der Vertrag von der Feuerrohbauversicherung endet und Sie sich selbst um eine Gebäudeversicherung für den Neubau kümmern müssen.