Für Sie als Waldbesitzer ist Ihr Wald Existenz, Vermögen und Leidenschaft, aber er bedeutet auch Verantwortung und Risiko. Sichern Sie ihn deshalb nachhaltig und schützen Sie sich mit einer Waldversicherung von vor unvorhersehbaren finanziellen Ereignissen ab. Ein Wald hat viele Funktionen: Er dient dem Klima-, Wasser- und Bodenschutz, ist Erholungsraum sowie Rohstoff- und Energielieferant der Zukunft. Wir finden den passenden Versicherer und helfen Ihnen, dieses wertvolle Stück Natur durch eine Waldversicherung zu schützen. So kann eine Wald-Sturmversicherung Waldbesitzer-Haftpflichtversicherung
Die Waldversicherung schützt Sie als Waldbesitzer vor Haftpflichtansprüchen wegen unterlassener Verkehrssicherung sowie vor unvorhersehbaren Einbußen. Also alles auf Ihrem Waldgrundstück passiert werden Sie zur Haftung herangezogen. Die Wald Haftpflichtversicherung ist sinnvoll da diese den Fall prüft und bei berechtigtem Interesse den Schaden bezahlt und bei nicht berechtigtem Interesse den Fall abwehrt. Ein sogenannter passiver Rechtsschutz.
Wald Brandversicherung und Wald Sturm Versicherung können Sie ebenfalls berechnen
Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der Größe Ihrer forstlichen Betriebsfläche und der Laufzeit.
Nehmen Sie für ein individuelles Angebot bitte mit uns Kontakt auf.
OLG Düsseldorf, Az.: I-15 U 124/05, Urteil vom 21.05.2008
In diesem Fall war eine am Rande eines Waldgrundstücks stehende Buche auf das benachbarte Grundstück gestürzt und hatte dort einen PKW, das Haus sowie den Vorgarten beschädigt. Das Gericht verurteilte den Waldbesitzer wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da dieser den Baum trotz erkennbarer Gefahren nicht durch einen Sachverständigen hatte begutachten lassen. Die vorhandene Gabelung des Baumes alleine (Zwieselbildung) habe hierzu zwar noch keine Veranlassung geboten. Eine fachmännische Untersuchung sei aber geboten, wenn weitere verdächtige Umstände hinzuträten. Relevant seien insoweit z. B. trockenes Laub, dürre Äste, äußere Verletzungen, hohes Alter, Erhaltungszustand, Eigenart oder Stellung, statischer Aufbau und ähnliches. Vorliegend seien solche Gefahr erhöhenden Umstände im Hinblick auf den Standort des Zwiesels gegeben, da der gesamte Wald erheblich durch Bombensplitter geschädigt gewesen sei, was in besonderem Maße zu Pilzbefall und damit zu mangelnder Bruchfestigkeit führen könne. Da der Umsturz des Baumes durch Hinzuziehung eines Experten hätte vermieden werden können, verurteilte das Gericht den Waldbesitzer zum Ersatz des Schadens des Nachbarn.
OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 113/05, Urteil vom 21.03.2006
Aufgrund eines Erdrutsches an einem Hanggrundstück wurden Erd- und Schlammmassen auf das Grundstück des Klägers geschwemmt und drangen dort in Kellerräume ein. Das Gericht verurteilte den Waldbesitzer zum Schadensersatz, weil er der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich seines Waldweges nicht nachgekommen war. Insoweit sei er auch verpflichtet gewesen, den Waldweg so zu unterhalten, dass weiter unten liegende Grundstücke vor Schädigungen geschützt seien. Tatsächlich hatte die mangelhafte Pflege dazu geführt, dass der Weg verwildert und sich Wassermassen ansammelten, die dann zum Abrutschen führten.