Gebäudeversicherung für denkmalgeschütztes Haus - Vergleich, Kosten & Beratung

Gebäudeversicherung mit Denkmalschutz
Gebäudeversicherung Denkmalschutz

Besitzer von denkmal­geschütz­ten Immobilien müssen bei der Instand­haltung der Immobilie einiges berücksichtigen. Denkmalgeschütze Immobilien können zum Beispiel nicht einfach in eigener Regie repariert oder renoviert werden. Viele Baumaßnahmen dürfen nämlich nur durchgeführt werden, wenn die Denkmalschutzbehörden vorher zustimmen. Gerade bei denkmalgeschützten Immobilien ist es empfehlenswert, einen unabhängigen Experten für die Gebäudeversicherung heranzuziehen. Denkmalgeschützte Gebäude sollten immer mit einem Wohnflächentarif versichert werden. Das bedeutet eine nicht fixierte Versicherungssumme.  Dazu kommt, dass nicht jeder Versicherer denkmal­geschützte Objekte versichert. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach seriösen und leistungsstarken Versicherern die auch Immobilien unter Denkmal­schutz versichern. Unabhängig ob die Denkmalschutz Immobilie privat, gewerblich oder als Rendite Objekt genutzt wird.

 

Was genau versteht man unter einem Denkmalschutz?

Schon in der Antike haben Menschen bestimmte Bauwerke als besonders eingestuft und der hieraus resultierende Denkmalschutz besteht schon seit gut 100 Jahren. Im Großherzogtum Hessen wurde mit dem „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“ vom 16. Juli 1902 das erste Denkmalschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler“ in NRW datiert aus dem Jahr 1980 und ist das jüngste Denkmalschutzgesetz in den alten Bundesländern. 

Hieraus geht hervor, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, „wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“

Welche Gefahren sollten bei der Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert sein?

Feuer

Leitungswasser

Sturm/Hagel

Elementar

Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:

  • Starkregen / Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Vulkanausbruch
  • Erdbeben 

Warum ist es sinnvoll eine Denkmalschutz Immobilie mit Premium Schutz zu versichern?

Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlenSelbst wenn Sie nicht grob Fahrlässig gehandelt haben, ist die Versicherung so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen.

Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung. 

Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz
Billig Tarife bieten nicht den gewünschten Versicherungsschutz

Wie erhalte ich meinen neuen Premium Gebäudeversicherungsvorschlag ?

Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingeht, werden wir uns zeitnah per Email bei Ihnen melden.

Wir bitten um ernstgemeinte und ehrliche Anfragen und keine "ich möchte nur mal schauen" Anfragen. 

Darüber hinaus müssen Sie die Immobilie auch besitzen.

 Auch wenn das Gebäude bisher nicht versichert war, kann eine passende Lösung gefunden werden. 

Keine Anfragen für Immobilien die zeitnah verkauft werden sollen.


Wir helfen Ihnen bei der Absicherung Ihres denkmalgeschützten Gebäudes

Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf!

Hier sprechen Sie mit Menschen & mit keinem Roboter. 

Bei uns erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz und keine billig Tarife.

Immobilien müssen korrekt & bedarfsgerecht abgesichert werden & nicht möglichst günstig.

Keine Datenweitergabe für Werbezwecke
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Unabhängige Expertenberatung
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100% unverbindlich
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Was kostet die Gebäudeversicherung für ein Denkmalschutz Gebäude?

Eine gute Gebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt. Die Wiederherstellungskosten sind teilweise 10x höher, als ein normales Gebäude. 

Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren auch hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern. 

Beispiele für bereits versicherte denkmalgeschützte Immobilien

Die Konditionen können nie für ein ähnliches Gebäude verwendet werden. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis. So wird z.B. ein Gebäude in der Überschwemmungszone 2 oder 3 mehr an Elementar kosten als in einem normalen Gebiet. Auch sind die Schäden an den jeweiligen Orten ein Punkt, welche im Preis von den Versicherern berücksichtigt werden.

 

Gebäude Baujahr 1905 

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Hartes Dach 

79312 Emmendingen 260 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 967,20 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1711

mit Denkmalschutz 

Unterkellert

Scheune 120 m²

Hartes Dach

75417 Mühlacker 175 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar Jahresbeitrag 784,21 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1927 

mit Denkmalschutz 

Keller

Hartes Dach

47279 Duisburg

 

145 m² Wohnfläche  Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

 

Jahresbeitrag 572,14 €

Brutto

 

Mehrfamilienhaus

Baujahr 1876

mit Denkmalschutz

Unterkellert

Mit Gewerbeeinheit

Hartes Dach 

28203 Bremen 767 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 3.657,17 € Brutto 

Gebäude Baujahr 1868

Ensembleschutz

Unterkellert

Hartes Dach

Inkl. Scheune 200qm

36369 Lautertal 200 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel

Jahresbeitrag 779,77 € Brutto

 

Gebäude Baujahr 1880

Fachwerkhaus

Keller

Hartes Dach

19303 Dömitz 184 m² Wohnfläche Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar

Jahresbeitrag 1.100,54 €

Brutto 

Bei der Gebäudeversicherung Denkmalschutz können alle Haustypen abgesichert werden

Gebäudeversicherung Denkmalschutz für alle Gebäudetypen
Gebäudeversicherung Denkmalschutz für alle Gebäudetypen

Versichert werden können alle Gebäudetypen mit Denkmalschutz oder Ensembleschutz. Eine Premium Gebäudeversicherung ist für folgende Immobilien möglich:

Wir finden eine passende Lösung für Ihre Immobilie(n). Problemlose Gebäudeversicherung für obige Gebäudetypen. 

Schon gewusst? In Deutschland stehen etwa 1 Mio. Gebäude unter Denkmal­schutz

Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt. Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.

Denkmalgeschützte Häuser werden in folgende Kategorien eingeteilt:

Kategorie "A"

Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerks­technik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungs­summe fällig.

Kategorie "B"

Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauaus­führung und Handwerkertechnik  wiederher­gestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungs­summe berücksichtigt werden.

Kategorie "C"

Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerks­technik in größerem Umfang wiederhergestellt werden. Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B. Nicht selten wird hier dann ein Gutachten benötigt. 

 


Ensembleschutz Gebäudeversicherung

Denkmalschutz wird stets per Gesetz oder Verwaltungsakt verliehen. Dazu kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes besteht. Ein solches Interesse wird zum Beispiel mit einem hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Stellenwert legitimiert. Denkmalschutz kann nicht nur für ein Gebäude an sich gelten, sondern auch für dessen Umgebung, sofern sie relevant für die Wirkung des Gebäudes ist. Hier spricht man von denkmalschutzrechtlichem Umgebungsschutz. Ensemble Denkmalschutz kann einerseits für Einzeldenkmäler, sprich für eigenständige Gebäude, gelten. Andererseits kann dieser sich auch auf ganze Ensembles erstrecken. Dabei stellen ganze Straßenzüge, historische Stadtkerne und Plätze sogenannte Ensembles dar, die als Ganzes zu schützen sind. Eine Ensembleschutz Gebäudeversicherung ist hier klar zu empfehlen. Nicht jedes der einzelnen Gebäude muss in diesem Fall als Baudenkmal klassifiziert sein. Ziel des Schutzes ganzer Ensembles ist die Erhaltung von ansehnlichen Stadtbildern, sodass hier ohne Frage auch der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz greift.

Gebäudeversicherung Denkmalschutz - Allgefahrendeckung ist wichtig!

Tipp: Wir empfehlen bei der Gebäudeversicherung für ein denkmalgeschütztes Haus immer eine Allgefahrendeckung mit einzuplanen. Denn wenn ein Schaden passiert, der nicht unter den vereinbarten Gefahren fällt, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

 

Was genau versteht man unter einer Allgefahrendeckung? 

Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die vereinbarten Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist? Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht. 

•„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in einem Versicherungsprodukt genannt und versicherbar sind,

•die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,

•und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Beispielsweise Vorsatz)

 

Ein Fall zeigt warum die Allgefahrendeckung wichtig ist: *Zum Artikel* 

 

Wenn ein solcher Schaden passiert (Hauswand droht einzustürzen), ist dies nicht in einer normalen Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert. 

Gebäudeversicherung für denkmalgeschütztes Fachwerkhaus

Gebäudeversicherung Denkmalschutz Fachwerkhaus
Gebäudeversicherung Denkmalschutz Fachwerkhaus

Fachwerkhäuser stehen oftmals unter Denkmalschutz. Daher kann nicht einfach eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Hierauf ist zu achten, dass auch ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus  versichert wird. Wir helfen Ihnen hierbei und finden die passende Gebäudeversicherung für ein Fachwerkhaus mit vorhandenem Denkmalschutz. In Deutschland bestehen mehr als 2,5 Millionen Fachwerkhäuser.  Bei einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus gibt es unter anderem Bestimmungen im Hinblick auf das Gestaltungsrecht. Diese verbieten es dem Besitzer des Fachwerkhauses, das Gebäude nach seinem Vorstellungen zu verändern. Daher sollten Sie ein Fachwerkhaus / mit oder ohne Denkmalschutz nur mit einem Wohnflächentarif absichern. Hierbei wird bei der Gebäudeversicherung keine feste Summe vereinbart - das Gebäude ist also zum ortsüblichen Neubauwert ohne Höchstentschädigungsgrenze versichert. Die Kosten für den Wiederaufbau (Rohbau) eines Fachwerkhauses mit Denkmalschutz können 1 0x höher sein. Durch unsere Unabhängigkeit können wir auf seriöse Versicherungsgesellschaften zurückgreifen, die zu fairen Konditionen Fachwerkhäuser versichern. 

Was ist der Zweck ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen?

Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.

Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.

Was kann an einem Gebäude unter Denkmalschutz stehen?

  • Dach: Besonders gestaltete Dachfläche, Sonderanfertigungen, handgefertigte Tonziegel etc.
  • Aussenwände/Fassade: Bauzier/ Fassadenschmuck, wie z. B. Schmiedearbeiten, Geländer; Putzfassade mit Zierart etc.
  • Decken/Wände: Stuckarbeiten, Edelholzvertäfelungen, Decken- und Wandbemalung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen; Rekonstruktion von Tapeten und textiler Wandbespannung etc.
  • Bodenbeläge: Besonders gestaltete bzw. historische Originalbodenbeläge, Flechtbodenverlegung, Sonderanfertigungen von Baumaterialien wie Fliesen, künstlerisch gestaltete Fußböden (z. B. Parkett mit Intarsien, Figuren, Formen, Natursteinbeläge, Fliesen) etc.
  • Fenster: Holzkastenfenster mit Fenstersprossen, Blei- und Buntverglasungen Holzfenster mit geschwungenen und aufwendig profilierten Fenstersprossen; Sonderanfertigungen von Beschlägen etc.
  • Türen: Profilierte Vollholztüren, einfache Verglasung, doppelflügelige Holztüren, Sonderanfertigungen von Beschlägen, künstlerische Verglasung, Buntglas, etc.
  • Treppen: Holztreppen, verzierte Treppen, geschwungene Konstruktionen etc.
  • Feuerstätten/Beheizung: Aufwendig gestaltete Kachelöfen, offene Kamine etc.

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