Wenn Sie in einer denkmalgeschützten Immobilie wohnen oder diese vermietet haben, müssen Sie bei der Instandhaltung der Immobilie einiges berücksichtigen. Denkmalgeschütze Immobilien können zum Beispiel nicht einfach auf eigene Faust repariert oder renoviert werden. Viele Baumaßnahmen dürfen nämlich nur durchgeführt werden, wenn die Denkmalschutzbehörden hier zustimmten. Gerade bei Denkmalgeschützten Immobilien ist bei der Gebäudeversicherung auf einiges zu achten: Denkmalgeschützte Gebäude sollten immer mit einem Wohnflächentarif versichert werden. Das bedeutet eine unbegrenzte Versicherungssumme, die nicht begrenzt ist. Dazu kommt, dass nicht jeder Versicherer denkmalgeschützte Objekte versichert. Wir helfen bei der Suche nach einen Versicherer der auch Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, mit einer leistungsstarken Gebäudeversicherung zu versichern. Unabhängig ob die Denkmalschutz Immobilie privat, gewerblich oder als Rendite Objekt genutzt wird.
Schon in der Antike haben Menschen bestimmte Bauwerke als besonders eingestuft und der hieraus resultierende Denkmalschutz besteht schon seit gut 100 Jahren. Im Großherzogtum Hessen wurde mit dem „Gesetz, den Denkmalschutz betreffend“ vom 16. Juli 1902 das erste Denkmalschutzgesetz Deutschlands verabschiedet. Das „Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler“ in NRW datiert aus dem Jahr 1980 und ist das jüngste Denkmalschutzgesetz in den alten Bundesländern.
Hieraus geht hervor, dass nicht nur Bauwerke von hohem künstlerischen Rang und überregionaler Bedeutung als Denkmäler zu schützen und zu pflegen sind, sondern auch Objekte, die regionale oder lokale Bedeutung haben. Laut Gesetz besteht ein öffentliches Interesse am Erhalt eines Objektes, „wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.“
Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:
Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im schlimmsten Falle einfach den Schaden nicht bezahlen. Die Versicherung ist so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen. Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung.
Hier sprechen Sie mit Menschen & mit keinem Roboter.
Für eine Standard Gebäudeversicherung brauchen Sie uns nicht - das können andere auch.
Wir bitten nur um ernstgemeinte Anfragen unter folgender Voraussetzung:
Nicht der günstigste Preis ist entscheidend, sondern die versicherte Leistung im Schadensfall!
Eine gute Gebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt. Die Wiederherstellungskosten sind teilweise 10x höher, als ein normales Gebäude.
Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren auch hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern.
Gebäude Baujahr 1905 mit Denkmalschutz Unterkellert Hartes Dach |
79312 Emmendingen | 260 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar | Jahresbeitrag 869,20 € Brutto mit 300 € Selbstbeteiligung | |
Gebäude Baujahr 1947 mit Denkmalschutz Unterkellert Hartes Dach |
91801 Markt Erolzheim | 210 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar | Jahresbeitrag 746,59 € Brutto 600 € Selbstbeteiligung | |
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26316 Varel
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331 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar + unbenannte Gefahren |
Monatlich 167,52 € Brutto 1.000 € Selbstbeteiligung |
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Mehrfamilienhaus Baujahr 1876 mit Denkmalschutz Unterkellert Mit Gewerbeeinheit Hartes Dach |
28203 Bremen | 767 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 3.638,94 € Brutto 900 € Selbstbeteiligung |
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Gebäude Baujahr 1844 mit Denkmalschutz Kein Keller Hartes Dach |
08451 Crimmitschau | 100 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
Jahresbeitrag 228,70 € Brutto 600 € Selbstbeteiligung |
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt. Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.
Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungssumme fällig.
Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauausführung und Handwerkertechnik wiederhergestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerkstechnik in größerem Umfang wiederhergestellt werden.
Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B.
Unabhängig welcher Gebäudetyp unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz steht, kann versichert werden.
Einfamilienhaus, Reihenhaus, Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus unter Denkmalschutz oder Ensembleschutz.
Denkmalschutz wird stets per Gesetz oder Verwaltungsakt verliehen. Dazu kommt es, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an einer Erhaltung des Gebäudes besteht. Ein solches Interesse wird zum Beispiel mit einem hohen geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Stellenwert legitimiert. Denkmalschutz kann nicht nur für ein Gebäude an sich gelten, sondern auch für dessen Umgebung, sofern sie relevant für die Wirkung des Gebäudes ist. Hier spricht man von denkmalschutzrechtlichem Umgebungsschutz. Ensemble Denkmalschutz kann einerseits für Einzeldenkmäler, sprich für eigenständige Gebäude, gelten. Andererseits kann dieser sich auch auf ganze Ensembles erstrecken. Dabei stellen ganze Straßenzüge, historische Stadtkerne und Plätze sogenannte Ensembles dar, die als Ganzes zu schützen sind. Eine Ensembleschutz Gebäudeversicherung ist hier klar zu empfehlen. Nicht jedes der einzelnen Gebäude muss in diesem Fall als Baudenkmal klassifiziert sein. Ziel des Schutzes ganzer Ensembles ist die Erhaltung von ansehnlichen Stadtbildern, sodass hier ohne Frage auch der denkmalschutzrechtliche Umgebungsschutz greift.
Tipp: Wir empfehlen bei der Gebäudeversicherung für ein denkmalgeschütztes Haus immer eine Allgefahrendeckung mit einzuplanen. Denn wenn ein Schaden passiert, der nicht unter den vereinbarten Gefahren fällt, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Was genau versteht man unter einer Allgefahrendeckung?
Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die vereinbarten Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist? Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht.
•„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in einem Versicherungsprodukt genannt und versicherbar sind,
•die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,
•und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Beispielsweise Vorsatz)
Ein Fall zeigt warum die Allgefahrendeckung wichtig ist: *Zum Artikel*
Wenn ein solcher Schaden passiert (Hauswand droht einzustürzen), ist dies nicht in einer normalen Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert.
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.
Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.