Das Fachwerkhaus, ein charakteristisches Merkmal der deutschen Architekturlandschaft, repräsentiert eine traditionelle Bauweise, die bis ins Mittelalter zurückreicht. Diese Häuser sind bekannt für ihre Skelettbauweise aus Holz, bei der die Zwischenräume, auch Gefache genannt, mit Lehm verputzt oder mit Mauerwerk ausgefüllt sind. Die Konstruktion eines Fachwerkhauses ist nicht nur ein Zeugnis handwerklicher Fertigkeit, sondern auch ein Ausdruck kultureller Identität und historischer Entwicklung. Die Ästhetik des Fachwerkhauses ist unverkennbar: Die sichtbaren Holzbalken bilden oft kunstvolle Muster, die das Erscheinungsbild dieser Gebäude prägen. Ursprünglich als kostengünstige und effiziente Methode zum Bau stabiler und wärmender Häuser entwickelt, nutzte man lokal verfügbare Materialien, was die Fachwerkhäuser zu einer nachhaltigen Option machte. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich die Fachwerkbauweise weiterentwickelt und variiert, wobei sie in vielen Regionen Europas und darüber hinaus verbreitet ist. Heute werden Fachwerkhäuser nicht nur erhalten und restauriert, sondern inspirieren auch moderne Architektur durch ihre zeitlose Schönheit und strukturelle Integrität.
Ein Fachwerkhaus unter Denkmalschutz zu stellen, bedeutet, dass es als kulturelles Erbe anerkannt wird und besondere Auflagen für Erhalt und Sanierung gelten. Dies kann sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Einerseits können Eigentümer von steuerlichen Vorteilen und Fördermöglichkeiten profitieren, andererseits sind sie an strenge Auflagen bei der Auswahl von Baumaterialien und Renovierungsarbeiten gebunden und müssen eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammenarbeiten. Der Denkmalschutz dient dazu, die historische Bausubstanz und das Erscheinungsbild des Fachwerkhauses für zukünftige Generationen zu bewahren.
Unter Elementar fallen die Naturgefahren wie:
Eines der wichtigsten "Klauseln" in der Gebäudeversicherung ist der "Verzicht Einwand auf grobe Fahrlässigkeit". Hier in diesem Beispiel haben wir 2 Versicherer gegenübergestellt. Der Versicherer mit Premium Schutz hat die grobe Fahrlässigkeitsklausel zu 100% versichert. Der Basis Tarif hat diese Vereinbarung komplett ausgeschlossen. Was bedeutet das nun für Sie? Eine Versicherung versucht bei einem Schaden immer zuerst Gründe zu finden nicht zu bezahlen. Gerade billig Tarife haben genau den Verzicht einer Einrede für die grob Fahrlässige Handlung nicht 100% versichert, und daher kann auch die Versicherung im Schadensfalle einfach den Schaden nicht oder nur teilweise bezahlen. Selbst wenn Sie nicht grob Fahrlässig gehandelt haben, ist die Versicherung so lange leistungsfrei, bis nicht eindeutig festgestellt wurde, dass keine grob Fahrlässige Handlung ausschlaggebend für den Schaden war. Ihre Aufgabe ist mit einem Gegengutachter den Einwand zu widerlegen.
Das kostet Geld, Nerven und letztendlich immer Ärger und Enttäuschung.
Sie können bei uns unter folgenden Voraussetzungen anfragen.
Wir werden Sie in Kürze telefonisch kontaktieren, um weitere Details zum Gebäude und zur evtl. Vorversicherung zu besprechen. Wir freuen uns auf das Gespräch und auch auf die Erstellung eines attraktiven Vorschlages.
Unter der Voraussetzung, dass der Vorschlag Ihnen auch wirklich zusagt, erhalten Sie Ihr Angebot direkt mit Email übersendet.
Hierzu können wir dann gerne im Nachgang nochmals telefonieren.
Hier erhalten Sie leistungsstarken Premium Gebäudeschutz und keine billig Tarife.
Gerade bei Fachwerkhäusern muss der Preis nebensächlich sein - im Vordergrund steht die Leistung.
Eine gute Gebäudeversicherung für Fachwerkhäuser muss nicht teuer sein. Nachfolgend erhalten Sie eine kleine Übersicht an Kunden, die wir betreuen. Versichert ist immer ein Premium Gebäudeschutz mit leistungsstarken Entschädigungen & klaren Vertragsbedingungen. Gerade bei Fachwerkhäuser, muss ein Versicherer gewählt werden, der keine begrenzte Versicherungssumme festlegt. Die Wiederherstellungskosten sind nicht selten deutlich höher, als ein normales Gebäude. Der Wert von Immobilien hat sich in den vergangenen Jahren auch hervorragend entwickelt. Nie waren Immobilien mehr wert als heute. Und das ist auch gut so. Schließlich ist Ihr Haus nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Es steht für Heimat, Geborgenheit und Schutz. Deshalb sollte man es gut absichern.
Die Konditionen können nie für ein ähnliches Gebäude verwendet werden. Zu viele Faktoren beeinflussen den Preis. So wird z.B. ein Gebäude in der Überschwemmungszone 2 oder 3 mehr an Elementar kosten als in einem normalen Gebiet. Auch sind die Schäden an den jeweiligen Orten ein Punkt, welche im Preis von den Versicherern berücksichtigt werden.
Gebäude Baujahr 1905 mit Denkmalschutz Unterkellert Hartes Dach |
79312 Emmendingen | 260 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar | Jahresbeitrag 967,20 € Brutto | |
Gebäude Baujahr 1711 mit Denkmalschutz Unterkellert Scheune 120 m² Hartes Dach |
75417 Mühlacker | 175 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar | Jahresbeitrag 784,21 € Brutto | |
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47279 Duisburg
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145 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
Jahresbeitrag 572,14 € Brutto
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Einfamilienhaus Baujahr 1885 mit Denkmalschutz Unterkellert Steinfachwerk Hartes Dach |
51143 Köln | 120 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 858,81 € Brutto |
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Gebäude Baujahr 1868 Ensembleschutz Unterkellert Hartes Dach Inkl. Scheune 200qm |
36369 Lautertal | 200 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel |
Jahresbeitrag 779,77 € Brutto
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Gebäude Baujahr 1880 Fachwerkhaus Keller Hartes Dach |
19303 Dömitz | 184 m² Wohnfläche | Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar |
Jahresbeitrag 1.100,54 € Brutto |
Versichert werden können alle Gebäudetypen mit oder ohne Denkmalschutz / Ensembleschutz. Eine Premium Gebäudeversicherung ist für folgende Immobilien möglich:
Wir finden eine passende Lösung für Ihre Immobilie(n).
Wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, dann oft per Gesetz oder Verwaltungsakt. Dies passiert wenn das Gebäude einen besonders hohen geschichtlichen, künstlerischen Wert für die Öffentlichkeit darstellt.
Gebäude in A können ohne eine besondere Bauausführung und Handwerkstechnik wiederhergestellt werden. Das Bauwerk lässt sich mit den üblichen Baustoffen und normalen Techniken reparieren. Hier werden keine Zuschläge bei der Wertermittlung zur Versicherungssumme fällig.
Hier müssen die Gebäude mit besonderer Bauausführung und Handwerkertechnik wiederhergestellt werden. Größtenteils lässt sich das Haus mit handelsüblichen Baustoffen und normalen Bautechniken reparieren. Die besonderen Bauausführungen können bei der Wertermittlung durch pauschale Zuschläge auf die Versicherungssumme berücksichtigt werden.
Gebäude in der Kategorie "C" können nur mit besonderer Bauausführung und Handwerkstechnik in größerem Umfang wiederhergestellt werden. Diese Gebäude benötigen deutlich mehr Denkmalpflege als Kategorie A & B. Nicht selten wird hier dann ein Gutachten benötigt.
Tipp: Wir empfehlen bei der Gebäudeversicherung für ein denkmalgeschütztes Haus immer eine Allgefahrendeckung mit einzuplanen. Denn wenn ein Schaden passiert, der nicht unter den vereinbarten Gefahren fällt, müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
Was genau versteht man unter einer Allgefahrendeckung?
Grundsätzlich findet man in den Versicherungsbedingungen die vereinbarten Gefahren abgesichert, die am häufigsten eintreten können, wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Doch was ist, wenn mal ein Schaden an den versicherten Sachen durch eine Ursache eintritt, die nicht ausdrücklich in Ihrem Versicherungsvertrag als versicherte Gefahr benannt ist? Diese Schäden lassen sich unter dem Begriff „unbenannte Gefahren“ zusammenfassen. Das klingt zunächst mysteriös, ist es aber nicht.
•„Unbenannte Gefahren“ sind alle Schadenursachen, die nicht in einem Versicherungsprodukt genannt und versicherbar sind,
•die trotz erforderlicher Sorgfalt, unvorhersehbar eintreten,
•und die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind (Beispielsweise Vorsatz)
Ein Fall zeigt warum die Allgefahrendeckung wichtig ist: *Zum Artikel*
Wenn ein solcher Schaden passiert (Hauswand droht einzustürzen), ist dies nicht in einer normalen Gebäudeversicherung Denkmalschutz versichert.
Fachwerkhäuser stehen oftmals unter Denkmalschutz. Daher kann nicht einfach eine normale Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Hierauf ist zu achten, dass auch ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus versichert wird. Wir helfen Ihnen hierbei und finden die passende Gebäudeversicherung für ein Fachwerkhaus mit vorhandenem Denkmalschutz. In Deutschland bestehen mehr als 2,5 Millionen Fachwerkhäuser. Bei einem denkmalgeschützten Fachwerkhaus gibt es unter anderem Bestimmungen im Hinblick auf das Gestaltungsrecht. Diese verbieten es dem Besitzer des Fachwerkhauses, das Gebäude nach seinem Vorstellungen zu verändern. Daher sollten Sie ein Fachwerkhaus / mit oder ohne Denkmalschutz nur mit einem Wohnflächentarif absichern. Hierbei wird bei der Gebäudeversicherung keine feste Summe vereinbart - das Gebäude ist also zum ortsüblichen Neubauwert ohne Höchstentschädigungsgrenze versichert. Die Kosten für den Wiederaufbau (Rohbau) eines Fachwerkhauses mit Denkmalschutz können 1 0x höher sein. Durch unsere Unabhängigkeit können wir auf seriöse Versicherungsgesellschaften zurückgreifen, die zu fairen Konditionen Fachwerkhäuser versichern.
Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale dauerhaft zu erhalten. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kommt die Funktion zu, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und im Bereich des Denkmalschutzes so ein lebendiges Bild der Baukunst und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten. Denkmalschutz kann auch als Bestandteil der Erhaltung von Lebensqualität betrachtet werden.
Dabei geht es international beim Denkmalschutz als Teil des Schutzes von Kulturgütern besonders darum, das besonders sensible kulturelle Gedächtnis, die gewachsene kulturelle Vielfalt, die geschichtlichen Hintergründe und die wirtschaftliche Grundlage eines Staates, einer Region oder einer Gesellschaft zu erhalten. Basis des Denkmalschutzes ist das jeweilige Denkmalrecht der Staaten und gegebenenfalls der Bundesländer, das festlegt, was ein Denkmal ist. Aufgabe der Denkmalschutzbehörden ist auch die Inventarisierung des Denkmalbestandes in Denkmallisten.