
Eine stillgelegte Landwirtschaft mit Wohnhaus, Scheune, Stallungen und Nebengebäuden stellt besondere Anforderungen an die Gebäudeversicherung. Auch wenn der landwirtschaftliche Betrieb nicht mehr aktiv ist und das Anwesen heute als Resthof oder ehemaliger Bauernhof genutzt wird, reichen klassische Wohngebäudeversicherungen häufig nicht aus.
Ältere Bausubstanz, große Dachflächen, historische Gebäudeteile, leer stehende Stallungen oder unterschiedlich genutzte Nebengebäude bringen individuelle Risiken mit sich. Viele Versicherer schließen ehemalige landwirtschaftliche Anwesen aus oder stellen besondere Anforderungen an den baulichen Zustand, die heutige Nutzung und die Bauweise der einzelnen Gebäude. Auch Vergleichsportale können eine Gebäudeversicherung für eine stillgelegte Landwirtschaft meist nicht zuverlässig berechnen, da Scheunen, Ställe, Werkstätten und weitere Wirtschaftsgebäude dort häufig nicht vollständig erfasst werden. Eine ungeeignete Versicherung kann deshalb im Schadenfall zu erheblichen Deckungslücken und finanziellen Nachteilen führen.
Wir prüfen Ihren Resthof beziehungsweise Ihre stillgelegte Landwirtschaft sorgfältig und suchen eine passende Gebäudeversicherung für das gesamte Anwesen. Dabei berücksichtigen wir unter anderem das Baujahr, den Zustand, die Gebäudeflächen, die Bauweise sowie die aktuelle Nutzung von Wohnhaus, Scheune, Stall und Nebengebäuden.
Ihr Vorteil: Individueller und transparenter Versicherungsschutz für Ihre stillgelegte Landwirtschaft – zuverlässig, bedarfsgerecht und langfristig passend.
Von einer stillgelegten Landwirtschaft spricht man in der Gebäudeversicherung meist dann, wenn der landwirtschaftliche Betrieb dauerhaft aufgegeben wurde, die dazugehörigen Gebäude jedoch weiterhin vorhanden sind. Das können Wohnhaus, Bauernhaus, Scheune, Stall, Tenne, Maschinenhalle, Werkstatt oder sonstige Wirtschaftsgebäude sein.
Entscheidend ist nicht allein die frühere Nutzung, sondern vor allem, wie die Gebäude heute verwendet werden. Möglich sind beispielsweise:
Jede dieser Nutzungen kann von Versicherern unterschiedlich bewertet werden. Deshalb sollten alle Gebäude und Nutzungsarten vor Vertragsabschluss vollständig angegeben werden.
Nicht automatisch. Wurde der landwirtschaftliche Betrieb vollständig eingestellt und werden die Gebäude nur noch privat genutzt, kann je nach Objekt eine Wohngebäudeversicherung infrage kommen. Scheunen, Stallungen und andere ehemalige Wirtschaftsgebäude müssen jedoch ausdrücklich geprüft und im Vertrag korrekt aufgeführt werden.
Bestehen weiterhin landwirtschaftliche Tätigkeiten, gewerbliche Nutzungen, größere Tierhaltung, Vermietung oder die Lagerung fremder beziehungsweise betrieblicher Gegenstände, kann ein anderer Versicherungsschutz erforderlich sein.
Die Begriffe werden im Alltag häufig gleich verwendet, können versicherungstechnisch aber unterschiedliche Situationen beschreiben:
Stillgelegte Landwirtschaft: Der landwirtschaftliche Betrieb wurde aufgegeben, die Gebäude sind jedoch noch vorhanden.
Resthof: Ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen, das heute überwiegend privat genutzt wird.
Ehemaliger Bauernhof: Allgemeiner Begriff für ein früher landwirtschaftlich genutztes Anwesen.
Haus mit Scheune: Kann ein früherer Hof sein, muss aber keine landwirtschaftliche Betriebsgeschichte haben.
Für die Versicherung ist letztlich die heutige tatsächliche Nutzung jedes einzelnen Gebäudes entscheidend.
1. Anfrage stellen
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2. Individuelle Prüfung & Beratung
Gemeinsam besprechen wir Ihr Gebäude, mögliche Besonderheiten, bestehende Versicherungen sowie offene Fragen rund um die Absicherung Ihres Anwesens.
Auf dieser Basis prüfen wir passende Versicherungslösungen und wichtige Leistungsdetails.
Sie erhalten eine individuelle Einschätzung sowie eine fachlich abgestimmte Lösung für Ihr Anwesen — verständlich, transparent und auf Ihre Situation zugeschnitten. So wissen Sie, worauf es im Ernstfall wirklich ankommt und welche Leistungen tatsächlich abgesichert sind.
Wir unterstützen Eigentümer stillgelegter landwirtschaftlicher Anwesen bei der Suche nach einem passenden Versicherungsschutz für Wohnhaus, Scheune, Stallungen und weitere Nebengebäude.
Spezialschutz für stillgelegte Landwirtschaft
Unsere Beratung richtet sich an Eigentümer einer stillgelegten Landwirtschaft, die Wohnhaus, Scheune, Stallungen und weitere Nebengebäude dauerhaft und passend absichern möchten.
Gerade bei ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen reichen klassische Wohngebäudeversicherungen häufig nicht aus. Unterschiedliche Nutzungen, Leerstand, ältere Bausubstanz, große Dachflächen und besondere Bauweisen werden in Standardtarifen oft nicht vollständig berücksichtigt.
Entscheidend ist nicht irgendein Tarif, sondern ein Versicherungsschutz, der den gesamten Gebäudebestand und die heutige Nutzung Ihrer stillgelegten Landwirtschaft berücksichtigt.
Eine stillgelegte Landwirtschaft besteht häufig aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Bauarten und Nutzungen. Neben dem Wohnhaus gehören oftmals Scheunen, ehemalige Stallungen, Tennen, Werkstätten, Maschinenhallen und weitere Wirtschafts- oder Nebengebäude zum Anwesen. Deshalb kann eine solche ehemalige Hofstelle nicht wie ein gewöhnliches Wohngebäude bewertet werden.
Für die Versicherbarkeit sind vor allem der gesamte Gebäudebestand, die heutige Nutzung, die Bauweise, die Größe, das Baujahr und der bauliche Zustand entscheidend. Auch Leerstand, Teilleerstand, private Lagerung, Werkstattnutzung, Hobbytierhaltung, Vermietung oder eine teilweise gewerbliche Nutzung müssen vollständig angegeben werden.
Mithilfe von aktuellen Fotos, Lageplänen, Flurkarten, Gebäudeaufstellungen, Bauunterlagen und Angaben zu Sanierungen lässt sich die stillgelegte Landwirtschaft bereits vor der Antragstellung fundiert einschätzen. So können besondere Bauweisen, große Dachflächen, Fachwerk, Holztragwerke oder nicht mehr genutzte Gebäudeteile frühzeitig berücksichtigt werden.
Nicht jeder Versicherer bietet Versicherungsschutz für ehemalige landwirtschaftliche Anwesen an. Einige Gesellschaften schließen bestimmte Wirtschaftsgebäude aus oder stellen besondere Anforderungen an Zustand, Nutzung, Elektrik, Brandschutz und Leerstand. Wichtig ist daher ein Tarif, in dem alle Gebäude ausdrücklich aufgeführt und vom Versicherer bestätigt werden.
Wir unterstützen Eigentümer einer stillgelegten Landwirtschaft deutschlandweit bei der Suche nach einem passenden Versicherungsschutz. Dabei betrachten wir nicht nur das Wohnhaus, sondern das gesamte Anwesen mit seinen heutigen Nutzungen und individuellen Besonderheiten.
Eine stillgelegte Landwirtschaft kann aus Wohnhaus, Scheune, ehemaligen Stallungen, Tenne, Werkstatt, Maschinenhalle und weiteren Wirtschaftsgebäuden bestehen. Für einen passenden Versicherungsschutz sind insbesondere die heutige Nutzung, Bauweise, Gebäudeflächen, der Zustand, Leerstand und frühere Schäden entscheidend.
Von einer stillgelegten Landwirtschaft spricht man meist, wenn der landwirtschaftliche Betrieb dauerhaft aufgegeben wurde, Wohnhaus, Scheunen, Stallungen oder andere Wirtschaftsgebäude aber weiterhin vorhanden sind. Entscheidend ist nicht nur die frühere Nutzung, sondern vor allem, wie jedes Gebäude heute tatsächlich verwendet wird.
Nicht immer. Eine klassische Wohngebäudeversicherung ist häufig auf Wohnhäuser und kleinere Nebengebäude ausgelegt. Bei einer stillgelegten Landwirtschaft müssen größere Scheunen, ehemalige Stallungen, Maschinenhallen und andere Wirtschaftsgebäude ausdrücklich geprüft, beschrieben und vom Versicherer angenommen werden.
Nein. Alle Gebäude sollten im Antrag beziehungsweise im Versicherungsschein eindeutig aufgeführt sein. Wichtig sind Angaben zu Gebäudefläche, Baujahr, Bauweise, Zustand und Nutzung. Eine allgemeine Formulierung wie „Nebengebäude vorhanden“ kann bei größeren ehemaligen Wirtschaftsgebäuden unzureichend sein.
Der Versicherer sollte wissen, seit wann der landwirtschaftliche Betrieb eingestellt ist und ob noch landwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Dazu zählen auch Nebentätigkeiten, Flächenbewirtschaftung, Tierhaltung, Maschinenlagerung oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
Private Hobbytierhaltung bedeutet nicht automatisch, dass wieder ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht. Art, Anzahl und Unterbringung der Tiere sollten dennoch angegeben werden. Größere Tierbestände, Pferdehaltung, Einstellplätze oder eine entgeltliche Nutzung können eine gesonderte Prüfung erforderlich machen.
Ja. Leerstehende Scheunen, Stallungen oder Gebäudeteile können aus Sicht des Versicherers ein erhöhtes Risiko darstellen. Wasser-, Sturm-, Einbruch- oder Brandschäden werden dort möglicherweise später entdeckt. Deshalb müssen Leerstand, Teilleerstand und geplante Nutzungsänderungen vollständig angegeben werden.
Das kann versicherbar sein, muss aber zum Vertrag passen. Private Lagerung, Hobbywerkstatt, Garage, Oldtimerstellplatz oder Holzlager werden von Versicherern unterschiedlich bewertet. Auch Art und Umfang der gelagerten Gegenstände sollten korrekt beschrieben werden.
Die Lagerung von Möbeln, Fahrzeugen, Werkzeug oder privaten Gegenständen ist häufig möglich. Heu, Stroh, Holz, Kraftstoffe, Gasflaschen, Chemikalien, Maschinen oder größere Mengen brennbarer Stoffe können das Brandrisiko erhöhen und müssen dem Versicherer ausdrücklich mitgeteilt werden.
Eine Vermietung kann möglich sein, muss aber vorab angegeben werden. Entscheidend ist, ob Wohnraum, Lagerflächen, Werkstätten, Stellplätze oder gewerblich genutzte Flächen vermietet werden. Auch Ferienwohnungen, Veranstaltungen oder die Lagerung fremder Gegenstände verändern das versicherte Risiko.
Zum grundlegenden Schutz gehören in der Regel Feuer, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich sollten Elementarschäden wie Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck und Erdrutsch geprüft werden. Je nach Objekt können auch Glas, Photovoltaik, Haustechnik und unbenannte Gefahren sinnvoll sein.
Große versiegelte Flächen, tiefer liegende Stallungen, Keller, Entwässerungsgräben und ältere Bodenplatten können bei Starkregen oder Rückstau besonders betroffen sein. Elementargefahren sind in vielen Gebäudeversicherungen nicht automatisch enthalten und müssen gesondert vereinbart werden.
Nicht zwingend. Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Stromspeicher, Verkabelung und mögliche Ertragsausfälle sollten ausdrücklich geprüft werden. Außerdem muss der Versicherer wissen, auf welchem Gebäude sich die Anlage befindet und ob die Dachkonstruktion dafür geeignet ist.
Versicherer prüfen unter anderem Fachwerk, Holztragwerke, Lehm- und Natursteinbauweise, Dachdeckung, Elektrik, Wasserleitungen, Heizungsanlage und Sanierungsstand. Unsanierte oder stark beschädigte Gebäude können nur eingeschränkt oder unter besonderen Auflagen versicherbar sein.
Hilfreich sind aktuelle Fotos, Lageplan oder Flurkarte, Gebäudeaufstellung, Wohn- und Nutzflächen, Baujahre, Angaben zur Bauweise, Sanierungsnachweise, Beschreibung der heutigen Nutzung, Informationen zu Leerstand sowie die bestehende Police und eine Vorschadenübersicht.
Ja. Versicherer fragen regelmäßig nach Schäden der vergangenen Jahre. Dazu können auch gemeldete Schäden gehören, die nicht oder nur teilweise bezahlt wurden. Angaben zu Schadenart, Datum, Ursache, Schadenhöhe und erfolgter Reparatur sollten vollständig und nachvollziehbar sein.
Eine alte Police sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Häufig sind Gebäudeflächen, Nutzungen oder Nebengebäude nicht mehr aktuell. Außerdem können Elementarschutz, grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre, Aufräumkosten oder ausreichende Entschädigungsgrenzen fehlen.
Änderungen wie Vermietung, Ausbau zu Wohnraum, Ferienwohnung, gewerbliche Werkstatt, Veranstaltungen, neue Tierhaltung oder längerer Leerstand sollten dem Versicherer vorab gemeldet werden. Eine unangezeigte Nutzungsänderung kann den Versicherungsschutz gefährden.
Eine Überprüfung ist besonders sinnvoll nach dem Kauf, nach Aufgabe des landwirtschaftlichen Betriebs, bei Sanierungen, Nutzungsänderungen, Leerstand, Vermietung, Installation einer Photovoltaikanlage, größeren Vorschäden oder wenn der bestehende Vertrag bereits viele Jahre alt ist.
