
Hat die LVM Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, sollten Sie zeitnah eine passende Anschlussversicherung prüfen. Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass kein neuer Versicherungsschutz mehr möglich ist.
Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Versicherern für Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Anwesen. Auch bei Vorschäden, älteren Leitungen, einem erhöhten Schadenverlauf oder einer Kündigung durch den Vorversicherer prüfen wir gezielt passende Lösungen.
Bei landwirtschaftlichen Anwesen berücksichtigen wir neben dem Wohnhaus auch Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen und weitere betrieblich genutzte Gebäude.
Unser Ziel ist es, eine Versicherungslücke zu vermeiden und Ihr Gebäude wieder zuverlässig gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren abzusichern.
Jetzt unverbindlich prüfen lassen, welche Versicherer Ihren gekündigten LVM-Vertrag übernehmen können.
Hat die LVM Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, eine Vertragsänderung angeboten oder die Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes abgelehnt? Dann sollten Sie frühzeitig handeln, damit für Ihr Einfamilienhaus, vermietetes Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder landwirtschaftliches Anwesen möglichst keine gefährliche Versicherungslücke entsteht.
Nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung durch die LVM ist der Abschluss einer neuen Versicherung häufig schwieriger. Besonders bei mehreren Vorschäden, einem auffälligen Schadenverlauf, älteren Leitungen, Sanierungsbedarf, Leerstand oder einer besonderen Gebäudenutzung prüfen viele Versicherer das Risiko deutlich genauer.
Betroffen sein können selbst genutzte und vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser und sonstige vermietete Wohngebäude ebenso wie Bauernhäuser, Hofstellen und landwirtschaftliche Anwesen. Dazu gehören häufig auch Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Werkstätten und weitere Nebengebäude. Für solche Risiken reichen einfache Vergleichsportale oder automatisierte Online-Anträge oft nicht aus.
Entscheidend sind die Art der Kündigung, das genaue Vertragsende, der Schadenverlauf der vergangenen Jahre, der Zustand und die Nutzung des Gebäudes sowie der gewünschte Versicherungsumfang. Bei vermieteten Häusern spielen zusätzlich die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der Vermietung, mögliche Gewerbeeinheiten und bestehender Leerstand eine wichtige Rolle. Wir prüfen individuell, welche Anschlussversicherung nach einer Kündigung durch die LVM für Ihr Gebäude infrage kommen kann.
Mit vollständig aufbereiteten Unterlagen, einer nachvollziehbaren Schadenhistorie und einer individuellen Risikovoranfrage bestehen häufig weiterhin Möglichkeiten für selbst genutzte, vermietete und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.
Für eine realistische Prüfung der Anschlussversicherung sollten die wichtigsten Informationen vollständig und nachvollziehbar vorliegen:
Gehen Sie strukturiert vor und machen Sie gegenüber dem neuen Versicherer vollständige und nachvollziehbare Angaben. Fehlende oder ungenaue Informationen können die Annahme erschweren.
Haben Sie ein Kündigungsschreiben der LVM zu Ihrer Gebäudeversicherung erhalten, sollten Sie das Vertragsende und die Art der Kündigung genau prüfen. Besonders wichtig ist, rechtzeitig eine neue Gebäudeversicherung zu finden, damit für Ihr Haus, Ihr Mietobjekt oder Ihr landwirtschaftliches Anwesen möglichst keine Versicherungslücke entsteht.
Eine Kündigung durch die LVM bedeutet nicht automatisch, dass das Gebäude nicht mehr versicherbar ist. Entscheidend sind unter anderem der Kündigungsgrund, die Schadenhistorie, die Nutzung, der Zustand des Gebäudes und der gewünschte Versicherungsschutz.
Die Gründe für die Kündigung einer LVM-Gebäudeversicherung können unterschiedlich sein. Maßgeblich ist immer das konkrete Kündigungsschreiben. Eine pauschale Aussage zum Kündigungsgrund ist deshalb nicht möglich.
Mögliche Gründe können sein:
Bei einer sogenannten Kündigungssanierung überprüft ein Versicherer bestehende Verträge oder bestimmte Tarifgruppen. Verträge können zum Ablauf beendet, nur zu einem höheren Beitrag fortgeführt oder mit veränderten Selbstbeteiligungen und Bedingungen angeboten werden.
Eine Kündigung muss daher nicht zwingend ausschließlich auf Ihrem persönlichen Schadenverlauf beruhen. Für den neuen Versicherer bleiben das Gebäude, die Schäden der vergangenen Jahre und die bisherige Vertragsbeendigung dennoch wichtige Bestandteile der Risikoprüfung.
Im Kündigungsschreiben sollte stehen, zu welchem Zeitpunkt die LVM-Gebäudeversicherung endet und ob es sich beispielsweise um eine ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf oder um eine Kündigung nach einem Schaden handelt.
Prüfen Sie, an welchem Tag der Versicherungsschutz bei der LVM tatsächlich endet.
Benötigt wird eine vollständige Aufstellung aller gemeldeten Schäden der vergangenen fünf bis zehn Jahre.
Baujahr, Flächen, Nutzung, Bauweise, Sanierungen und vorhandene Nebengebäude müssen vollständig angegeben werden.
Rechnungen, Fotos und Nachweise über beseitigte Schadenursachen verbessern die Nachvollziehbarkeit.
Eine gezielte Voranfrage ist häufig sinnvoller als mehrere unvorbereitete Onlineanträge.
Der Beginn des neuen Vertrags sollte möglichst direkt an das Ende des LVM-Vertrags anschließen.
Eine Anschlussversicherung kann je nach Zustand, Schadenhistorie und Nutzung für unterschiedliche Gebäudetypen geprüft werden. Auch ungewöhnlichere oder erklärungsbedürftige Risiken müssen nicht automatisch unversicherbar sein.
Bei vermieteten Gebäuden benötigt der neue Versicherer zusätzliche Informationen. Dazu gehören insbesondere die Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Art der Nutzung, vorhandener Leerstand und die Frage, ob einzelne Gebäudeteile gewerblich genutzt werden.
Auch Mietshäuser mit mehreren Vorschäden können im Einzelfall versicherbar sein. Wichtig sind eine vollständige Schadenübersicht und Nachweise darüber, dass bekannte Schadenursachen dauerhaft beseitigt wurden.
Bei einer gekündigten Versicherung für ein landwirtschaftliches Anwesen muss nicht nur das Wohnhaus betrachtet werden. Entscheidend ist eine vollständige Aufstellung aller Gebäude und ihrer jeweiligen Nutzung.
Dazu können Bauernhaus, Altenteilerhaus, Stall, Scheune, Maschinenhalle, Werkstatt, Lagergebäude, Photovoltaikanlage und weitere Nebengebäude gehören. Auch Tierhaltung, gewerbliche Tätigkeiten, Leerstand und brennbare Lagergüter können für die Risikoprüfung relevant sein.
Vorschäden führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Geprüft werden vor allem die Anzahl der Schäden, die jeweilige Ursache, die Schadenhöhe und die Frage, ob die Ursache vollständig behoben wurde.
Nach einem Leitungswasserschaden sollten beispielsweise die beschädigte Leitung oder Anlage, die ausgeführten Reparaturen und mögliche Sanierungsmaßnahmen dokumentiert werden. Bei Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- oder Starkregenschäden können Fotos, Rechnungen und Nachweise über Schutzmaßnahmen wichtig sein.
Je nach Risikobewertung kann ein neuer Versicherer eine höhere Selbstbeteiligung, einen Beitragszuschlag, bestimmte Auflagen oder einen begrenzten Leistungsausschluss verlangen. Diese Bedingungen sollten vor Vertragsabschluss sorgfältig verglichen werden.
Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto gezielter kann geprüft werden, welcher Versicherer nach der Kündigung des LVM-Vertrags infrage kommt.
Bei der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung sollte auch geprüft werden, ob weitere Naturgefahren eingeschlossen werden können. Dazu gehören je nach Tarif insbesondere Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.
Ob Elementarschutz angeboten wird, hängt unter anderem vom Standort, der Risikozone und bisherigen Elementarschäden ab. Nach einem Überschwemmungs- oder Starkregenschaden kann eine ausführliche Prüfung sowie der Nachweis über Schutzmaßnahmen erforderlich sein.
Zwischen dem Ende der bisherigen LVM-Gebäudeversicherung und dem Beginn des neuen Vertrags sollte möglichst keine zeitliche Unterbrechung entstehen. Ohne Versicherungsschutz trägt der Eigentümer mögliche Gebäudeschäden selbst.
Bei finanzierten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Mietobjekten oder landwirtschaftlichen Anwesen kann außerdem der Nachweis einer durchgehenden Gebäudeversicherung gegenüber der finanzierenden Bank erforderlich sein.
Nach einer Kündigung durch die LVM sollte nicht ausschließlich der günstigste Beitrag entscheidend sein. Wichtig sind ein tragfähiger Versicherungsschutz, nachvollziehbare Bedingungen und eine langfristig passende Annahmeentscheidung.
Wir prüfen Anschlussmöglichkeiten für Einfamilienhäuser, vermietete Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie landwirtschaftliche Anwesen – auch bei Vorschäden, Sanierungsbedarf, älteren Gebäuden oder erhöhtem Elementarrisiko.
Der erste Schritt ist ganz einfach:
Nutzen Sie unser kurzes Online-Formular und übermitteln Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie.
👉 Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen, um gemeinsam die passende Absicherung für Ihr Haus zu finden.
Im nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam die Details:
Wir kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail, klären offene Fragen zu Ihrer Immobilie und berücksichtigen dabei auch bestehende oder frühere Versicherungen.
👉 Auf dieser Grundlage erstellen wir eine individuell passende Absicherung für Ihr Haus.
Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen:
Ihre Gebäudeversicherung ist passgenau auf Ihr Haus und Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
👉 Mit dem guten Gefühl, im Ernstfall zuverlässig abgesichert zu sein.
Neuabsicherung nach Kündigung durch die LVM
Nach einer Kündigung durch die LVM reicht ein gewöhnlicher Onlinevergleich häufig nicht aus. Gefragt ist eine individuelle Prüfung, die den Kündigungsgrund, die Gebäudedaten, die Nutzung und den bisherigen Schadenverlauf berücksichtigt.
Besonders bei Vorschäden, mehreren Schadenmeldungen, Leitungswasserschäden, Sturm- oder Elementarschäden, älteren Gebäuden und besonderen Nutzungsarten kommen klassische Standardtarife oft nicht mehr infrage. Das gilt ebenso für vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie landwirtschaftliche Anwesen mit Stallungen, Scheunen oder Maschinenhallen.
Wir bereiten das Risiko nachvollziehbar auf und prüfen geeignete Annahmemöglichkeiten bei verschiedenen Versicherern. Ziel ist ein langfristig tragfähiger Versicherungsschutz mit passenden Bedingungen, transparenter Risikoprüfung und persönlicher Betreuung.
Unsere Prüfung ist deutschlandweit möglich. Ob Einfamilienhaus, vermietetes Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Resthof oder landwirtschaftliches Anwesen: Für eine erste Einschätzung ist in vielen Fällen kein persönlicher Vor-Ort-Termin erforderlich.
Anhand der Angaben aus unserem Formular erhalten wir die wichtigsten Informationen zum Gebäude. Dazu gehören unter anderem Baujahr, Nutzung, Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Wohneinheiten, vorhandene Nebengebäude, Sanierungen, Vorschäden und der Grund für die Kündigung der Gebäudeversicherung durch die LVM.
Zusätzlich können wir öffentlich verfügbare Informationen über Google Maps, Google Street View und Satellitenansichten nutzen. Dadurch lassen sich die Lage, die äußere Bauweise, die Größe des Grundstücks, vorhandene Anbauten sowie Stallungen, Scheunen, Hallen oder weitere Gebäudeteile häufig bereits gut erkennen.
Besonders bei landwirtschaftlichen Anwesen ist diese digitale Vorprüfung hilfreich. Hofstellen bestehen häufig aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen. Über die Adresse, aktuelle Fotos und Ihre Angaben im Formular können wir das Anwesen strukturiert erfassen und gezielt prüfen, welche Versicherer für eine Anschlussversicherung nach der LVM-Kündigung infrage kommen.
Sie übermitteln uns die Gebäudedaten, das Kündigungsschreiben der LVM und den bisherigen Schadenverlauf über das Formular. Wir gleichen die Angaben mit den verfügbaren Karten- und Gebäudeansichten ab und können das Risiko anschließend gezielt für geeignete Versicherer aufbereiten.
Reichen die öffentlichen Ansichten für eine sichere Einschätzung nicht aus, können ergänzend aktuelle Fotos vom Wohnhaus, Dach, Nebengebäuden, Leitungen, Heizungsanlage oder von bereits durchgeführten Sanierungen angefordert werden. Dadurch lässt sich die Prüfung häufig vollständig digital durchführen.
So können wir gekündigte LVM-Gebäudeversicherungen in ganz Deutschland prüfen und eine passende Anschlusslösung für Wohngebäude, Mietobjekte und landwirtschaftliche Anwesen vorbereiten.
Häufige Fragen
Hier finden Eigentümer wichtige Antworten zur Kündigung ihrer LVM Gebäudeversicherung, zur Suche nach einer passenden Anschlussversicherung und zur Neuabsicherung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, vermieteten Immobilien und landwirtschaftlichen Anwesen.
Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Anschlussversicherung für Ihr Wohngebäude, Mehrfamilienhaus, Mietobjekt oder landwirtschaftliches Anwesen möglich ist.
