LVM kündigt Gebäudeversicherung: Hilfe und Lösungen

LVM kündigt die Gebäudeversicherung – was Eigentümer jetzt tun sollten

Kündigung der Gebäudeversicherung durch LVM
LVM Kündigungsschreiben zur Gebäudeversicherung

Hat die LVM Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, sollten Sie zeitnah eine passende Anschlussversicherung prüfen. Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass kein neuer Versicherungsschutz mehr möglich ist.

Wir unterstützen Sie bei der Suche nach geeigneten Versicherern für Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Anwesen. Auch bei Vorschäden, älteren Leitungen, einem erhöhten Schadenverlauf oder einer Kündigung durch den Vorversicherer prüfen wir gezielt passende Lösungen.

Bei landwirtschaftlichen Anwesen berücksichtigen wir neben dem Wohnhaus auch Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen und weitere betrieblich genutzte Gebäude.

Unser Ziel ist es, eine Versicherungslücke zu vermeiden und Ihr Gebäude wieder zuverlässig gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren abzusichern.

Jetzt unverbindlich prüfen lassen, welche Versicherer Ihren gekündigten LVM-Vertrag übernehmen können.

Hilfe nach Kündigung der LVM Gebäudeversicherung

LVM Gebäudeversicherung gekündigt?

Hat die LVM Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, eine Vertragsänderung angeboten oder die Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes abgelehnt? Dann sollten Sie frühzeitig handeln, damit für Ihr Einfamilienhaus, vermietetes Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder landwirtschaftliches Anwesen möglichst keine gefährliche Versicherungslücke entsteht.

Nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung durch die LVM ist der Abschluss einer neuen Versicherung häufig schwieriger. Besonders bei mehreren Vorschäden, einem auffälligen Schadenverlauf, älteren Leitungen, Sanierungsbedarf, Leerstand oder einer besonderen Gebäudenutzung prüfen viele Versicherer das Risiko deutlich genauer.

Betroffen sein können selbst genutzte und vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser und sonstige vermietete Wohngebäude ebenso wie Bauernhäuser, Hofstellen und landwirtschaftliche Anwesen. Dazu gehören häufig auch Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Werkstätten und weitere Nebengebäude. Für solche Risiken reichen einfache Vergleichsportale oder automatisierte Online-Anträge oft nicht aus.

Entscheidend sind die Art der Kündigung, das genaue Vertragsende, der Schadenverlauf der vergangenen Jahre, der Zustand und die Nutzung des Gebäudes sowie der gewünschte Versicherungsumfang. Bei vermieteten Häusern spielen zusätzlich die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der Vermietung, mögliche Gewerbeeinheiten und bestehender Leerstand eine wichtige Rolle. Wir prüfen individuell, welche Anschlussversicherung nach einer Kündigung durch die LVM für Ihr Gebäude infrage kommen kann.

Eine Kündigung durch die LVM bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Gebäude nicht mehr versicherbar ist.

Mit vollständig aufbereiteten Unterlagen, einer nachvollziehbaren Schadenhistorie und einer individuellen Risikovoranfrage bestehen häufig weiterhin Möglichkeiten für selbst genutzte, vermietete und landwirtschaftlich genutzte Gebäude.

✓ Anschlussversicherung nach LVM-Kündigung
✓ Einfamilienhäuser individuell prüfen
✓ Vermietete Häuser und Mehrfamilienhäuser
✓ Landwirtschaftliche Anwesen absichern
✓ Prüfung auch bei Vorschäden
✓ Elementarschutz individuell prüfen

Diese Unterlagen werden nach einer LVM-Kündigung benötigt

Für eine realistische Prüfung der Anschlussversicherung sollten die wichtigsten Informationen vollständig und nachvollziehbar vorliegen:

  • Kündigungsschreiben der LVM
  • genaues Vertrags- und Beendigungsdatum
  • von der LVM genannter Kündigungsgrund, sofern vorhanden
  • vollständige Schadenaufstellung der vergangenen fünf bis zehn Jahre
  • Schadenart, Schadendatum, Schadenursache und Schadenhöhe
  • Angaben zu Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen
  • Gebäudedaten wie Baujahr, Fläche, Bauart, Nutzung und Zustand
  • bei vermieteten Häusern Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten
  • Angaben zu Vermietung, Leerstand und vorhandenen Nebengebäuden
  • bei landwirtschaftlichen Anwesen eine Aufstellung aller Gebäude
  • Angaben zu Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen und Werkstätten
  • Informationen zu Photovoltaik, Tierhaltung oder gewerblicher Nutzung
  • Informationen zu einer bestehenden Finanzierung
  • gewünschter Schutz gegen Elementargefahren

Was Sie nach der LVM-Kündigung jetzt tun sollten

Gehen Sie strukturiert vor und machen Sie gegenüber dem neuen Versicherer vollständige und nachvollziehbare Angaben. Fehlende oder ungenaue Informationen können die Annahme erschweren.

1. LVM-Kündigung prüfen:
Kündigungsgrund, Kündigungsart und Beendigungsdatum feststellen.
2. Schadenverlauf anfordern:
Alle gemeldeten Schäden, Ursachen und Entschädigungsbeträge zusammentragen.
3. Gebäude und Nutzung erfassen:
Selbstnutzung, Vermietung, Anzahl der Einheiten und mögliche Gewerbenutzung vollständig angeben.
4. Risikovoranfrage stellen:
Das Gebäude individuell bei geeigneten Versicherern prüfen lassen.
5. Leistungsumfang vergleichen:
Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementargefahren berücksichtigen.
6. Versicherungsbeginn abstimmen:
Beginn und Vertragsende möglichst ohne zeitliche Unterbrechung koordinieren.
Wichtig bei einer Finanzierung Besteht für das Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder landwirtschaftliche Anwesen noch eine Finanzierung, kann der Nachweis einer ausreichenden Gebäudeversicherung für die Bank besonders wichtig sein. Eine längere Deckungslücke sollte deshalb möglichst vermieden werden.
Häufig besonders erklärungsbedürftige Gebäude Dazu gehören Einfamilienhäuser mit mehreren Vorschäden, vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser, ältere Wohngebäude, Bauernhäuser, Resthöfe, Hofstellen und landwirtschaftliche Anwesen. Auch gemischt genutzte Gebäude mit Wohn- und Gewerbeeinheiten benötigen häufig eine individuelle Prüfung.
Wir prüfen auch besondere Risiken Dazu zählen ältere Leitungen, Sanierungsbedarf, Leerstand, mehrere Wohneinheiten, gewerbliche Nutzung, Tierhaltung, Photovoltaikanlagen, Holzfeuerungen sowie mehrere Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Feuer oder Elementargefahren.
Bitte nicht bis zum Vertragsende warten: Je früher das Kündigungsschreiben der LVM, der vollständige Schadenverlauf und die Gebäudedaten vorliegen, desto mehr Zeit bleibt für die Risikoprüfung und die Suche nach einer geeigneten Anschlussversicherung.
Anschlussversicherung nach Kündigung durch die LVM

LVM Gebäudeversicherung gekündigt – was sollten Eigentümer jetzt tun?

Haben Sie ein Kündigungsschreiben der LVM zu Ihrer Gebäudeversicherung erhalten, sollten Sie das Vertragsende und die Art der Kündigung genau prüfen. Besonders wichtig ist, rechtzeitig eine neue Gebäudeversicherung zu finden, damit für Ihr Haus, Ihr Mietobjekt oder Ihr landwirtschaftliches Anwesen möglichst keine Versicherungslücke entsteht.

Eine Kündigung durch die LVM bedeutet nicht automatisch, dass das Gebäude nicht mehr versicherbar ist. Entscheidend sind unter anderem der Kündigungsgrund, die Schadenhistorie, die Nutzung, der Zustand des Gebäudes und der gewünschte Versicherungsschutz.

Wohngebäude Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und selbst genutzte Immobilien
Vermietete Gebäude Mietshäuser, Mehrfamilienhäuser sowie Wohn- und Geschäftshäuser
Landwirtschaftliche Anwesen Bauernhäuser, Hofstellen, Resthöfe, Scheunen und Maschinenhallen
Gebäude mit Vorschäden Individuelle Prüfung bei Leitungswasser-, Sturm- oder Elementarschäden

Warum kündigt die LVM eine Gebäudeversicherung?

Die Gründe für die Kündigung einer LVM-Gebäudeversicherung können unterschiedlich sein. Maßgeblich ist immer das konkrete Kündigungsschreiben. Eine pauschale Aussage zum Kündigungsgrund ist deshalb nicht möglich.

Mögliche Gründe können sein:

  • mehrere Vorschäden innerhalb weniger Jahre,
  • wiederholte Leitungswasserschäden,
  • hohe Schadenaufwendungen,
  • Sturm-, Hagel- oder Elementarschäden,
  • eine veränderte Risikoeinschätzung,
  • neue Vertrags- oder Zeichnungsrichtlinien,
  • eine Überprüfung älterer Tarife oder Vertragsbestände.

Was bedeutet eine Kündigungssanierung?

Bei einer sogenannten Kündigungssanierung überprüft ein Versicherer bestehende Verträge oder bestimmte Tarifgruppen. Verträge können zum Ablauf beendet, nur zu einem höheren Beitrag fortgeführt oder mit veränderten Selbstbeteiligungen und Bedingungen angeboten werden.

Eine Kündigung muss daher nicht zwingend ausschließlich auf Ihrem persönlichen Schadenverlauf beruhen. Für den neuen Versicherer bleiben das Gebäude, die Schäden der vergangenen Jahre und die bisherige Vertragsbeendigung dennoch wichtige Bestandteile der Risikoprüfung.

Kündigungsschreiben der LVM genau prüfen

Im Kündigungsschreiben sollte stehen, zu welchem Zeitpunkt die LVM-Gebäudeversicherung endet und ob es sich beispielsweise um eine ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf oder um eine Kündigung nach einem Schaden handelt.

✓ Datum des Kündigungsschreibens
✓ genaues Vertragsende
✓ Art der Vertragsbeendigung
✓ angegebener Kündigungsgrund
✓ Hinweise zu offenen Schäden
✓ Angebot zur Vertragsfortführung
✓ geänderte Selbstbeteiligung
✓ neuer Beitrag oder Leistungsumfang

Was tun, wenn die LVM die Gebäudeversicherung gekündigt hat?

SCHRITT 1

Vertragsende feststellen

Prüfen Sie, an welchem Tag der Versicherungsschutz bei der LVM tatsächlich endet.

SCHRITT 2

Schadenverlauf anfordern

Benötigt wird eine vollständige Aufstellung aller gemeldeten Schäden der vergangenen fünf bis zehn Jahre.

SCHRITT 3

Gebäudedaten vorbereiten

Baujahr, Flächen, Nutzung, Bauweise, Sanierungen und vorhandene Nebengebäude müssen vollständig angegeben werden.

SCHRITT 4

Reparaturen dokumentieren

Rechnungen, Fotos und Nachweise über beseitigte Schadenursachen verbessern die Nachvollziehbarkeit.

SCHRITT 5

Risikovoranfrage stellen

Eine gezielte Voranfrage ist häufig sinnvoller als mehrere unvorbereitete Onlineanträge.

SCHRITT 6

Versicherungslücke vermeiden

Der Beginn des neuen Vertrags sollte möglichst direkt an das Ende des LVM-Vertrags anschließen.

Welche Gebäude können nach einer LVM-Kündigung geprüft werden?

Eine Anschlussversicherung kann je nach Zustand, Schadenhistorie und Nutzung für unterschiedliche Gebäudetypen geprüft werden. Auch ungewöhnlichere oder erklärungsbedürftige Risiken müssen nicht automatisch unversicherbar sein.

Einfamilienhäuser
selbst genutzt oder vermietet
Mehrfamilienhäuser
mit mehreren vermieteten Wohneinheiten
Mietshäuser
vollständig oder teilweise vermietet
Wohn- und Geschäftshäuser
mit privater und gewerblicher Nutzung
Bauernhäuser und Resthöfe
privat oder landwirtschaftlich genutzt
Landwirtschaftliche Anwesen
mit Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden
Scheunen und Stallungen
je nach Nutzung und Bauart
Maschinen- und Lagerhallen
als Bestandteil einer Hofstelle
Alt- und Fachwerkhäuser
abhängig von Zustand und Sanierungen
Ferien- und Zweitwohnhäuser
auch bei zeitweiser Nichtnutzung
Denkmalgeschützte Gebäude
mit individueller Risikoprüfung
Gebäude mit Sanierungsbedarf
nach Bewertung des tatsächlichen Zustands

Vermietete Häuser und Mehrfamilienhäuser

Bei vermieteten Gebäuden benötigt der neue Versicherer zusätzliche Informationen. Dazu gehören insbesondere die Anzahl der Wohn- und Gewerbeeinheiten, die Art der Nutzung, vorhandener Leerstand und die Frage, ob einzelne Gebäudeteile gewerblich genutzt werden.

Auch Mietshäuser mit mehreren Vorschäden können im Einzelfall versicherbar sein. Wichtig sind eine vollständige Schadenübersicht und Nachweise darüber, dass bekannte Schadenursachen dauerhaft beseitigt wurden.

Landwirtschaftliche Anwesen nach LVM-Kündigung

Bei einer gekündigten Versicherung für ein landwirtschaftliches Anwesen muss nicht nur das Wohnhaus betrachtet werden. Entscheidend ist eine vollständige Aufstellung aller Gebäude und ihrer jeweiligen Nutzung.

Dazu können Bauernhaus, Altenteilerhaus, Stall, Scheune, Maschinenhalle, Werkstatt, Lagergebäude, Photovoltaikanlage und weitere Nebengebäude gehören. Auch Tierhaltung, gewerbliche Tätigkeiten, Leerstand und brennbare Lagergüter können für die Risikoprüfung relevant sein.

Neue Gebäudeversicherung trotz Vorschäden

Vorschäden führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Geprüft werden vor allem die Anzahl der Schäden, die jeweilige Ursache, die Schadenhöhe und die Frage, ob die Ursache vollständig behoben wurde.

Nach einem Leitungswasserschaden sollten beispielsweise die beschädigte Leitung oder Anlage, die ausgeführten Reparaturen und mögliche Sanierungsmaßnahmen dokumentiert werden. Bei Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- oder Starkregenschäden können Fotos, Rechnungen und Nachweise über Schutzmaßnahmen wichtig sein.

Je nach Risikobewertung kann ein neuer Versicherer eine höhere Selbstbeteiligung, einen Beitragszuschlag, bestimmte Auflagen oder einen begrenzten Leistungsausschluss verlangen. Diese Bedingungen sollten vor Vertragsabschluss sorgfältig verglichen werden.

Diese Unterlagen werden für die Anschlussversicherung benötigt

Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto gezielter kann geprüft werden, welcher Versicherer nach der Kündigung des LVM-Vertrags infrage kommt.

✓ Kündigungsschreiben der LVM
✓ bisherige Versicherungsscheinnummer
✓ Vertrags- und Beendigungsdatum
✓ vollständiger Schadenverlauf
✓ Schadenursachen und Schadenhöhen
✓ Reparatur- und Sanierungsnachweise
✓ Baujahr und Bauweise
✓ Wohn- und Nutzflächen
✓ Anzahl der Wohneinheiten
✓ Art der Vermietung oder Nutzung
✓ Angaben zu Leerstand
✓ Dach, Heizung und Leitungen
✓ Photovoltaik- und Solaranlagen
✓ vorhandene Nebengebäude
✓ landwirtschaftliche Gebäudenutzung
✓ gewünschter Elementarschutz

Elementarschutz nach Kündigung der LVM prüfen

Bei der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung sollte auch geprüft werden, ob weitere Naturgefahren eingeschlossen werden können. Dazu gehören je nach Tarif insbesondere Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.

Ob Elementarschutz angeboten wird, hängt unter anderem vom Standort, der Risikozone und bisherigen Elementarschäden ab. Nach einem Überschwemmungs- oder Starkregenschaden kann eine ausführliche Prüfung sowie der Nachweis über Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

Versicherungslücke nach der LVM-Kündigung vermeiden

Zwischen dem Ende der bisherigen LVM-Gebäudeversicherung und dem Beginn des neuen Vertrags sollte möglichst keine zeitliche Unterbrechung entstehen. Ohne Versicherungsschutz trägt der Eigentümer mögliche Gebäudeschäden selbst.

Bei finanzierten Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Mietobjekten oder landwirtschaftlichen Anwesen kann außerdem der Nachweis einer durchgehenden Gebäudeversicherung gegenüber der finanzierenden Bank erforderlich sein.

Alternative nach Kündigung der LVM-Gebäudeversicherung finden

Nach einer Kündigung durch die LVM sollte nicht ausschließlich der günstigste Beitrag entscheidend sein. Wichtig sind ein tragfähiger Versicherungsschutz, nachvollziehbare Bedingungen und eine langfristig passende Annahmeentscheidung.

Wir prüfen Anschlussmöglichkeiten für Einfamilienhäuser, vermietete Wohngebäude, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie landwirtschaftliche Anwesen – auch bei Vorschäden, Sanierungsbedarf, älteren Gebäuden oder erhöhtem Elementarrisiko.

Welche Gefahren sollte Ihre neue Gebäudeversicherung absichern?

Nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung ist es besonders wichtig, beim neuen Versicherungsschutz nicht nur auf den Beitrag zu achten. Entscheidend ist, dass die wichtigsten Gefahren für Ihr Gebäude zuverlässig abgesichert sind. Je nach Lage, Bauweise, Alter und Nutzung können unterschiedliche Risiken im Vordergrund stehen.
🔥 Feuer
Schutz bei Brand, Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden am Gebäude.
🚰 Leitungswasser
Absicherung bei Rohrbruch, Frostschäden, Leckagen und Wasseraustritt.
🌪️ Sturm & Hagel
Schutz bei Sturm-, Hagel- und wetterbedingten Gebäudeschäden.
🌊 Elementarschäden
Schutz bei Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck.
✨ Unbenannte Gefahren
Erweiterter Schutz für plötzlich eintretende, unvorhersehbare Schäden am Gebäude, die nicht ausdrücklich unter die klassischen versicherten Gefahren fallen.
Beispiele:
• Schmelzwasserschäden
• Überschwemmung auf Balkon oder Terrasse
• Verstopfte Dachrinne durch Laub
• Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen durch außergewöhnliche Ereignisse

Grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung – darauf müssen Sie achten!

Gefahr der Leistungsverweigerung durch grobe Fahrlässigkeit


So einfach funktioniert Ihre Anfrage: Individuelle Beratung für Ihre Gebäudeversicherung

Der erste Schritt ist ganz einfach:
Nutzen Sie unser kurzes Online-Formular und übermitteln Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie.

👉 Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen, um gemeinsam die passende Absicherung für Ihr Haus zu finden.

Im nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam die Details:
Wir kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail, klären offene Fragen zu Ihrer Immobilie und berücksichtigen dabei auch bestehende oder frühere Versicherungen.

👉 Auf dieser Grundlage erstellen wir eine individuell passende Absicherung für Ihr Haus.

Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen:
Ihre Gebäudeversicherung ist passgenau auf Ihr Haus und Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

👉 Mit dem guten Gefühl, im Ernstfall zuverlässig abgesichert zu sein.

 



LVM kündigt Ihre Gebäudeversicherung? Wir helfen Ihnen neuen Schutz zu finden!

Neuabsicherung nach Kündigung durch die LVM

LVM hat Ihre Gebäudeversicherung gekündigt? Wir prüfen eine passende Anschlusslösung.

Nach einer Kündigung durch die LVM reicht ein gewöhnlicher Onlinevergleich häufig nicht aus. Gefragt ist eine individuelle Prüfung, die den Kündigungsgrund, die Gebäudedaten, die Nutzung und den bisherigen Schadenverlauf berücksichtigt.

Besonders bei Vorschäden, mehreren Schadenmeldungen, Leitungswasserschäden, Sturm- oder Elementarschäden, älteren Gebäuden und besonderen Nutzungsarten kommen klassische Standardtarife oft nicht mehr infrage. Das gilt ebenso für vermietete Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie landwirtschaftliche Anwesen mit Stallungen, Scheunen oder Maschinenhallen.

Wir bereiten das Risiko nachvollziehbar auf und prüfen geeignete Annahmemöglichkeiten bei verschiedenen Versicherern. Ziel ist ein langfristig tragfähiger Versicherungsschutz mit passenden Bedingungen, transparenter Risikoprüfung und persönlicher Betreuung.

Wichtig: Bitte halten Sie das Kündigungsschreiben der LVM, die vollständige Schadenaufstellung, Angaben zu Reparaturen und Sanierungen sowie die wichtigsten Gebäudedaten für die Prüfung bereit.
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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Wie können wir deutschlandweit gekündigte LVM-Verträge prüfen und Ihr Gebäude richtig einschätzen?

Unsere Prüfung ist deutschlandweit möglich. Ob Einfamilienhaus, vermietetes Mehrfamilienhaus, Bauernhaus, Resthof oder landwirtschaftliches Anwesen: Für eine erste Einschätzung ist in vielen Fällen kein persönlicher Vor-Ort-Termin erforderlich.

Anhand der Angaben aus unserem Formular erhalten wir die wichtigsten Informationen zum Gebäude. Dazu gehören unter anderem Baujahr, Nutzung, Wohn- und Nutzfläche, Anzahl der Wohneinheiten, vorhandene Nebengebäude, Sanierungen, Vorschäden und der Grund für die Kündigung der Gebäudeversicherung durch die LVM.

Zusätzlich können wir öffentlich verfügbare Informationen über Google Maps, Google Street View und Satellitenansichten nutzen. Dadurch lassen sich die Lage, die äußere Bauweise, die Größe des Grundstücks, vorhandene Anbauten sowie Stallungen, Scheunen, Hallen oder weitere Gebäudeteile häufig bereits gut erkennen.

Besonders bei landwirtschaftlichen Anwesen ist diese digitale Vorprüfung hilfreich. Hofstellen bestehen häufig aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen. Über die Adresse, aktuelle Fotos und Ihre Angaben im Formular können wir das Anwesen strukturiert erfassen und gezielt prüfen, welche Versicherer für eine Anschlussversicherung nach der LVM-Kündigung infrage kommen.

Einfach digital und deutschlandweit

Sie übermitteln uns die Gebäudedaten, das Kündigungsschreiben der LVM und den bisherigen Schadenverlauf über das Formular. Wir gleichen die Angaben mit den verfügbaren Karten- und Gebäudeansichten ab und können das Risiko anschließend gezielt für geeignete Versicherer aufbereiten.

Reichen die öffentlichen Ansichten für eine sichere Einschätzung nicht aus, können ergänzend aktuelle Fotos vom Wohnhaus, Dach, Nebengebäuden, Leitungen, Heizungsanlage oder von bereits durchgeführten Sanierungen angefordert werden. Dadurch lässt sich die Prüfung häufig vollständig digital durchführen.

So können wir gekündigte LVM-Gebäudeversicherungen in ganz Deutschland prüfen und eine passende Anschlusslösung für Wohngebäude, Mietobjekte und landwirtschaftliche Anwesen vorbereiten.


Häufige Fragen

FAQ zur Kündigung der LVM Gebäudeversicherung

Hier finden Eigentümer wichtige Antworten zur Kündigung ihrer LVM Gebäudeversicherung, zur Suche nach einer passenden Anschlussversicherung und zur Neuabsicherung von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, vermieteten Immobilien und landwirtschaftlichen Anwesen.

Warum kündigt die LVM Gebäudeversicherungen?
Die Gründe für eine Kündigung durch die LVM können unterschiedlich sein. Möglich sind mehrere Vorschäden, hohe Schadenaufwendungen, wiederholte Leitungswasserschäden, Sturm- oder Elementarschäden, gestiegene Reparaturkosten, eine veränderte Risikobewertung oder neue Annahmerichtlinien. Maßgeblich ist immer das konkrete Kündigungsschreiben.
Kann die LVM eine Gebäudeversicherung ohne Schaden kündigen?
Eine ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf kann grundsätzlich auch bei einem schadenfreien Vertrag erfolgen, sofern die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung bedeutet daher nicht automatisch, dass das Gebäude einen schlechten Schadenverlauf aufweist.
Was bedeutet Bestandssanierung bei der Gebäudeversicherung?
Bei einer Bestandssanierung überprüft ein Versicherer bestehende Verträge auf Wirtschaftlichkeit, Schadenverlauf und Risikomerkmale. Verträge können mit höheren Beiträgen, geänderten Selbstbeteiligungen oder neuen Bedingungen fortgeführt werden. In manchen Fällen erfolgt eine ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf.
Was muss ich nach einer Kündigung durch die LVM tun?
Prüfen Sie zunächst das genaue Vertragsende und die Art der Kündigung. Fordern Sie anschließend eine vollständige Schadenaufstellung an und stellen Sie alle Gebäudedaten, Sanierungen und Nutzungsarten zusammen. Danach sollte frühzeitig eine neue Gebäudeversicherung geprüft oder eine individuelle Risikovoranfrage gestellt werden.
Kann ich nach einer LVM-Kündigung eine neue Gebäudeversicherung abschließen?
Ja. Eine Kündigung durch die LVM bedeutet nicht automatisch, dass das Gebäude nicht mehr versicherbar ist. Andere Versicherungsgesellschaften prüfen das Risiko nach eigenen Annahmerichtlinien. Entscheidend sind unter anderem Baujahr, Bauweise, Zustand, Nutzung, Schadenverlauf und gewünschter Leistungsumfang.
Wie vermeide ich eine Versicherungslücke nach der LVM-Kündigung?
Der Beginn der neuen Gebäudeversicherung sollte möglichst direkt an das Ende des LVM-Vertrags anschließen. Stellen Sie den Antrag nicht erst kurz vor Vertragsende. Bei Vorschäden, vermieteten Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen kann die Risikoprüfung deutlich mehr Zeit beanspruchen.
Muss ich die Kündigung durch die LVM beim neuen Versicherer angeben?
Ja, sofern im Antrag nach einer Kündigung durch den Vorversicherer gefragt wird. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Je nach Fragestellung können auch abgelehnte Anträge, gekündigte Vorverträge und nicht entschädigte Schadenmeldungen anzugeben sein.
Welche Unterlagen werden nach einer LVM-Kündigung benötigt?
Benötigt werden in der Regel das Kündigungsschreiben der LVM, der vollständige Schadenverlauf, Baujahr, Bauweise, Wohn- und Nutzflächen, Anzahl der Wohneinheiten, Art der Nutzung, Angaben zu Dach, Heizung, Wasser- und Elektroleitungen, Sanierungen, Nebengebäuden und Elementarrisiken.
Ist eine neue Gebäudeversicherung trotz Vorschäden möglich?
Eine neue Gebäudeversicherung kann auch bei Vorschäden möglich sein. Entscheidend sind Anzahl, Ursache, Höhe und Zeitpunkt der Schäden sowie bereits durchgeführte Reparaturen. Je nach Schadenverlauf kann der Versicherer einen Zuschlag, eine höhere Selbstbeteiligung, bestimmte Auflagen oder einen Leistungsausschluss verlangen.
Zählt ein gemeldeter, aber nicht bezahlter Schaden als Vorschaden?
Viele Versicherer fragen nach allen gemeldeten Schadenfällen und nicht nur nach ausgezahlten Entschädigungen. Deshalb kann auch ein abgelehnter, zurückgezogener oder ohne Zahlung geschlossener Schaden für die Risikoprüfung relevant sein. Maßgeblich ist die genaue Fragestellung im Antrag.
Kann ein vermietetes Haus nach einer LVM-Kündigung neu versichert werden?
Ja, auch vermietete Einfamilienhäuser, Mietshäuser und sonstige vermietete Wohngebäude können nach einer LVM-Kündigung neu geprüft werden. Wichtig sind die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der Vermietung, vorhandener Leerstand, der Gebäudezustand und der bisherige Schadenverlauf.
Kann ein Mehrfamilienhaus nach der LVM-Kündigung versichert werden?
Auch Mehrfamilienhäuser können grundsätzlich neu versichert werden. Für die Prüfung werden unter anderem die Anzahl der Wohneinheiten, gewerbliche Nutzungen, Leerstände, Sanierungsstand, Mietverhältnisse und die Schadenhistorie benötigt. Bei mehreren Vorschäden ist häufig eine individuelle Risikovoranfrage sinnvoll.
Können landwirtschaftliche Anwesen nach einer LVM-Kündigung neu versichert werden?
Ja, eine Anschlussversicherung kann auch für landwirtschaftliche Anwesen geprüft werden. Benötigt wird eine vollständige Aufstellung aller Gebäude und Nutzungsarten. Dazu können Wohnhaus, Bauernhaus, Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Werkstätten, Lagergebäude und weitere Nebengebäude gehören.
Welche Angaben sind bei einem landwirtschaftlichen Anwesen besonders wichtig?
Wichtig sind Baujahr, Bauweise, Nutzung und Zustand jedes einzelnen Gebäudes. Zusätzlich können Tierhaltung, Photovoltaikanlagen, Werkstätten, Holzfeuerungen, Maschinen, brennbare Lagergüter, Leerstand und gewerbliche Tätigkeiten für die Risikoprüfung relevant sein.
Kann ich nach der LVM-Kündigung noch Elementarschutz erhalten?
Elementarschutz kann weiterhin möglich sein. Die Annahme hängt von der Lage des Gebäudes, der Gefährdung durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau und bereits eingetretenen Elementarschäden ab. Je nach Risiko können Selbstbeteiligungen, Wartezeiten oder besondere Schutzmaßnahmen verlangt werden.
Was passiert bei einer finanzierten Immobilie?
Bei einer noch finanzierten Immobilie ist ein möglichst durchgehender Versicherungsschutz besonders wichtig. Die finanzierende Bank kann einen Nachweis über die neue Gebäudeversicherung verlangen. Das gilt auch für finanzierte Mehrfamilienhäuser und landwirtschaftliche Anwesen.
Warum ist eine Risikovoranfrage nach der LVM-Kündigung sinnvoll?
Durch eine Risikovoranfrage kann vor einem verbindlichen Antrag geprüft werden, welche Versicherer das Gebäude grundsätzlich annehmen würden. Dies ist besonders bei Vorschäden, einer Kündigung durch die LVM, älteren Gebäuden, Mehrfamilienhäusern oder landwirtschaftlichen Anwesen sinnvoll.
Wann sollte ich eine neue Gebäudeversicherung beantragen?
Beginnen Sie möglichst direkt nach Erhalt des Kündigungsschreibens mit der Suche. Je früher alle Unterlagen vorliegen, desto mehr Zeit bleibt für Rückfragen, Risikovoranfragen und die Abstimmung eines möglichst lückenlosen Versicherungsbeginns.
LVM hat Ihre Gebäudeversicherung gekündigt?

Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Anschlussversicherung für Ihr Wohngebäude, Mehrfamilienhaus, Mietobjekt oder landwirtschaftliches Anwesen möglich ist.

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Versicherungslösungen für besondere Immobilien

Eine gute Gebäudeversicherung erkennt man nicht am Werbeversprechen, sondern daran, wie sie im Ernstfall funktioniert. Deshalb achten wir nicht nur auf Beiträge und Leistungen, sondern insbesondere auf Service, Erreichbarkeit und eine zuverlässige Schadenregulierung.

Als unabhängiger Versicherungsmakler vertreten wir ausschließlich die Interessen unserer Kunden – nicht die einer Versicherungsgesellschaft.

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Viele unserer Kunden wechseln nicht wegen des Beitrags, sondern weil sie im Schadenfall einen Ansprechpartner möchten, der erreichbar ist und sich kümmert.

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