Zurich kündigt Gebäudeversicherung: Gründe, Folgen und was jetzt zu tun ist

Gebäudeversicherung gekündigt durch Zurich – was Eigentümer jetzt tun sollten

Kündigung der Gebäudeversicherung durch Zurich
Zurich kündigt Gebäudeversicherung

Wenn die Zurich die Gebäudeversicherung kündigt, stehen viele Hauseigentümer zunächst vor einer schwierigen Situation. Ohne passenden Versicherungsschutz können Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Naturgefahren schnell zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden. Besonders nach mehreren gemeldeten Schäden oder einer Kündigung durch den Versicherer ist es häufig nicht einfach, kurzfristig eine neue Gebäudeversicherung zu finden.

Wichtig ist jetzt, die Kündigung genau zu prüfen, Fristen einzuhalten und möglichst schnell eine passende Anschlussversicherung zu beantragen. Auch bereits gemeldete Vorschäden müssen gegenüber einem neuen Versicherer vollständig und korrekt angegeben werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, aus welchen Gründen Zurich eine Gebäudeversicherung kündigen kann, welche Folgen die Kündigung hat und wie Sie trotz Vorschäden wieder einen geeigneten Versicherungsschutz für Ihr Gebäude finden.

Neue Gebäudeversicherung trotz Kündigung durch Zurich

Auch wenn Zurich Ihre Gebäudeversicherung gekündigt hat, ist eine neue Absicherung grundsätzlich weiterhin möglich. Entscheidend ist, dass die Kündigungsgründe, gemeldete Vorschäden und der bisherige Versicherungsverlauf vollständig und korrekt angegeben werden. Je nach Schadenhistorie kommen unterschiedliche Versicherer und Tarife infrage.

Wir unterstützen Sie dabei, eine passende neue Gebäudeversicherung zu finden und den Versicherungsschutz für Ihr Haus möglichst lückenlos fortzuführen. So vermeiden Sie unnötige Risiken und erhalten eine individuelle Lösung, die zu Ihrem Gebäude und Ihrer persönlichen Situation passt.

Hilfe nach einer Kündigung durch die Zurich

Zurich kündigt Ihre Gebäudeversicherung?

Nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung durch die Zurich sollten Eigentümer rechtzeitig handeln. Ohne Anschlussversicherung können Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturgefahren schnell zu einem erheblichen finanziellen Risiko werden.

Eine Kündigung bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Gebäude nicht mehr versicherbar ist. Entscheidend sind der Kündigungsgrund, der bisherige Schadenverlauf, der Zustand des Gebäudes und bereits durchgeführte Sanierungen. Auf dieser Grundlage kann gezielt geprüft werden, welche Versicherer eine neue Absicherung anbieten.

Eine neue Gebäudeversicherung ist weiterhin möglich

Auch bei Vorschäden, vermieteten Immobilien, älteren Gebäuden oder Elementarschäden bestehen je nach Einzelfall realistische Möglichkeiten für eine passende Anschlussversicherung.

✓ Prüfung trotz Vorschäden
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Was Sie jetzt tun sollten

Beginnen Sie möglichst vor dem Vertragsende mit der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung.

1. Kündigung prüfen
Vertragsende, Kündigungsart und Begründung feststellen.
2. Schadenverlauf aufbereiten
Frühere Schäden und erfolgte Reparaturen vollständig darstellen.
3. Risiko individuell prüfen
Geeignete Versicherer gezielt statt wahllos anfragen.
4. Versicherungsbeginn abstimmen
Eine längere Versicherungslücke möglichst vermeiden.
Wichtig bei finanzierten Immobilien Banken verlangen häufig einen durchgängigen Gebäudeversicherungsschutz. Deshalb sollte die Anschlussversicherung möglichst frühzeitig geklärt werden.
Frühzeitig handeln: Eine sorgfältig vorbereitete Risikovoranfrage verbessert die Chancen auf eine passende und langfristig tragfähige Lösung.

Zurich kündigt Gebäudeversicherung nach einem Schaden

Nach dem Eintritt eines versicherten Schadens können sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer die Gebäudeversicherung kündigen. Dieses besondere Kündigungsrecht besteht nicht nur bei hohen Schäden. Auch die Anzahl früherer Schadenmeldungen und der gesamte Schadenverlauf können bei der Entscheidung des Versicherers eine Rolle spielen.

Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung ausgesprochen werden. Kündigt der Versicherer, muss er grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten. Deshalb sollten das Kündigungsschreiben, das genaue Vertragsende und die vertraglichen Bedingungen sorgfältig geprüft werden.

 

Ein bereits eingetretener Schaden bleibt grundsätzlich dem Versicherungsvertrag zugeordnet, der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses bestanden hat. Die spätere Kündigung beseitigt den Versicherungsschutz für diesen Schaden nicht automatisch. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden während der Vertragslaufzeit eingetreten ist und die vertraglichen Obliegenheiten eingehalten wurden.

 

Für Schäden, die erst nach dem Ende der Zurich Gebäudeversicherung eintreten, besteht dagegen kein Schutz mehr aus dem bisherigen Vertrag. Hauseigentümer sollten daher frühzeitig eine passende Anschlussversicherung suchen und den Versicherungsbeginn möglichst lückenlos auf das Vertragsende abstimmen. Dabei müssen die Kündigung durch Zurich und alle abgefragten Vorschäden gegenüber dem neuen Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden.

Welche Versicherer nehmen Gebäude nach einer Kündigung noch an?

Eine Kündigung durch die Zurich bedeutet nicht automatisch, dass für Ihr Gebäude kein neuer Versicherungsschutz mehr gefunden werden kann. Auch nach einer Kündigung bestehen häufig weiterhin gute Möglichkeiten, eine passende Anschlussversicherung abzuschließen. Entscheidend ist, dass der bisherige Schadenverlauf vollständig aufbereitet und die aktuelle Situation des Gebäudes nachvollziehbar dargestellt wird.

 

Versicherer bewerten Vorschäden und Kündigungen unterschiedlich. Während ein Anbieter ein Risiko möglicherweise ablehnt, kann ein anderer Versicherer zu einer positiven Einschätzung kommen. Besonders wichtig ist dabei, ob die Ursachen früherer Schäden inzwischen behoben wurden und welche Maßnahmen getroffen wurden, um zukünftige Schäden zu vermeiden.

Durchgeführte Sanierungen können die Chancen auf eine Annahme deutlich verbessern. Erneuerte Leitungen, ein saniertes Dach, eine modernisierte Heizung oder Schutzmaßnahmen gegen Rückstau und Starkregen zeigen, dass das Gebäude heute besser abgesichert ist. Rechnungen, Fotos und Nachweise von Fachbetrieben helfen dabei, diese Verbesserungen überzeugend zu belegen.

 

Je nach Einzelfall kann die neue Gebäudeversicherung mit einer höheren Selbstbeteiligung, einem Beitragszuschlag oder bestimmten Leistungseinschränkungen angeboten werden. Das muss jedoch kein Nachteil sein: Eine individuell abgestimmte Lösung ist in der Regel besser als eine längere Versicherungslücke.

 

Eine gezielte Risikovoranfrage hilft dabei, geeignete Versicherer zu finden und unnötige Ablehnungen zu vermeiden. So kann bereits vor einem verbindlichen Antrag geprüft werden, welche Versicherungsgesellschaft grundsätzlich bereit ist, Ihr Gebäude abzusichern. Mit einer guten Vorbereitung und den richtigen Unterlagen gibt es daher auch nach einer Kündigung häufig einen realistischen Weg zu neuem Versicherungsschutz.

Welche Gefahren sollte Ihre neue Gebäudeversicherung absichern?

Nach einer Kündigung der Gebäudeversicherung ist es besonders wichtig, beim neuen Versicherungsschutz nicht nur auf den Beitrag zu achten. Entscheidend ist, dass die wichtigsten Gefahren für Ihr Gebäude zuverlässig abgesichert sind. Je nach Lage, Bauweise, Alter und Nutzung können unterschiedliche Risiken im Vordergrund stehen.
🔥 Feuer
Schutz bei Brand, Blitzschlag, Explosion und Folgeschäden am Gebäude.
🚰 Leitungswasser
Absicherung bei Rohrbruch, Frostschäden, Leckagen und Wasseraustritt.
🌪️ Sturm & Hagel
Schutz bei Sturm-, Hagel- und wetterbedingten Gebäudeschäden.
🌊 Elementarschäden
Schutz bei Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck.
✨ Unbenannte Gefahren
Erweiterter Schutz für plötzlich eintretende, unvorhersehbare Schäden am Gebäude, die nicht ausdrücklich unter die klassischen versicherten Gefahren fallen.
Beispiele:
• Schmelzwasserschäden
• Überschwemmung auf Balkon oder Terrasse
• Verstopfte Dachrinne durch Laub
• Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen durch außergewöhnliche Ereignisse

Grobe Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung – darauf müssen Sie achten!

Gefahr der Leistungsverweigerung durch grobe Fahrlässigkeit


So einfach funktioniert Ihre Anfrage: Individuelle Beratung für Ihre Gebäudeversicherung

Der erste Schritt ist ganz einfach:
Nutzen Sie unser kurzes Online-Formular und übermitteln Sie die wichtigsten Eckdaten zu Ihrer Immobilie.

👉 Anschließend melden wir uns persönlich bei Ihnen, um gemeinsam die passende Absicherung für Ihr Haus zu finden.

Im nächsten Schritt besprechen wir gemeinsam die Details:
Wir kontaktieren Sie telefonisch oder per E-Mail, klären offene Fragen zu Ihrer Immobilie und berücksichtigen dabei auch bestehende oder frühere Versicherungen.

👉 Auf dieser Grundlage erstellen wir eine individuell passende Absicherung für Ihr Haus.

Danach können Sie sich entspannt zurücklehnen:
Ihre Gebäudeversicherung ist passgenau auf Ihr Haus und Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

👉 Mit dem guten Gefühl, im Ernstfall zuverlässig abgesichert zu sein.

 



Zurich kündigt Ihre Gebäudeversicherung? Wir helfen Ihnen neuen Schutz zu finden!

Neue Gebäudeversicherung nach Zurich-Kündigung

Zurich hat Ihre Gebäudeversicherung gekündigt? Eine neue Absicherung ist weiterhin möglich.

Nach einer Kündigung durch die Zurich ist ein gewöhnlicher Onlinevergleich häufig nicht der richtige Weg. Stattdessen kommt es auf eine individuelle Prüfung an, bei der der Kündigungsgrund, der bisherige Schadenverlauf, der Zustand des Gebäudes und die aktuelle Nutzung berücksichtigt werden.

Auch bei mehreren Vorschäden, Leitungswasserschäden, Sturm-, Hagel- oder Elementarschäden bestehen je nach Einzelfall weiterhin Möglichkeiten für eine Anschlussversicherung. Durchgeführte Reparaturen, Sanierungen und Maßnahmen zur Schadenvermeidung können die Risikobewertung positiv beeinflussen und sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wir bereiten Ihre Angaben strukturiert auf und prüfen gezielt, welche Versicherer für Ihr Gebäude infrage kommen. So können unnötige Ablehnungen vermieden und realistische Möglichkeiten für einen neuen, langfristig tragfähigen Versicherungsschutz gefunden werden.

✓ Prüfung trotz Vorschäden ✓ Individuelle Risikovoranfrage ✓ Anschlusslösung statt Versicherungslücke
Für die Prüfung hilfreich: Halten Sie das Kündigungsschreiben der Zurich, den vollständigen Schadenverlauf, Informationen zu Reparaturen und Sanierungen sowie die wichtigsten Gebäudedaten bereit. Je vollständiger die Angaben sind, desto gezielter kann eine passende Anschlussversicherung geprüft werden.
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Digitale Prüfung in ganz Deutschland

Wie prüfen wir Ihr Gebäude nach einer Kündigung durch die Zurich?

Hat die Zurich Ihre Gebäudeversicherung gekündigt, kann die Suche nach einer neuen Absicherung in vielen Fällen vollständig digital und deutschlandweit erfolgen. Für eine erste Einschätzung ist normalerweise kein persönlicher Termin am Gebäude erforderlich.

Wir prüfen unterschiedliche Gebäudearten individuell. Dazu gehören selbst genutzte und vermietete Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie ältere oder teilweise sanierte Wohngebäude.

Auch Bauernhäuser, Resthöfe, Hofstellen und landwirtschaftliche Anwesen können berücksichtigt werden. Bei diesen Objekten müssen häufig neben dem Wohnhaus weitere Gebäudeteile wie Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Werkstätten, Garagen, Lagergebäude oder sonstige Nebengebäude erfasst werden.

Wohnhäuser Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und selbst genutzte Wohngebäude
Vermietete Immobilien Mietshäuser, Mehrfamilienhäuser und vermietete Einfamilienhäuser
Gemischte Nutzung Wohn- und Geschäftshäuser sowie Gebäude mit gewerblich genutzten Flächen
Landwirtschaftliche Anwesen Bauernhäuser, Resthöfe, Hofstellen und Gebäude mit Nebengebäuden

Welche Informationen benötigen wir für die erste Einschätzung?

Über das Anfrageformular erfassen wir die wichtigsten Daten zum Gebäude. Dazu zählen insbesondere das Baujahr, die Wohn- und Nutzfläche, die Bauart, die Anzahl der Wohneinheiten, die aktuelle Nutzung, vorhandene Gewerbeflächen, Leerstand, Nebengebäude und der bisherige Sanierungsstand.

Zusätzlich benötigen wir Angaben zur Kündigung durch die Zurich. Wichtig sind das Kündigungsschreiben, das genaue Vertragsende, ein möglicherweise genannter Kündigungsgrund und eine vollständige Übersicht der bisherigen Schadenmeldungen. Dabei sollten auch Schadenursachen, Schadendaten, Entschädigungsbeträge und bereits durchgeführte Reparaturen genannt werden.

Digitale Gebäudeeinschätzung ohne unnötige Wege

Auf Grundlage Ihrer Angaben, aktueller Fotos und verfügbarer Karten- oder Satellitenansichten können wir uns häufig bereits ein gutes Bild von der Lage, der Bauweise und dem Umfang des Gebäuderisikos machen. Dadurch lässt sich eine erste Risikoeinschätzung schnell und strukturiert vorbereiten.

Warum ist die digitale Prüfung bei größeren Anwesen besonders hilfreich?

Gerade bei Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern oder landwirtschaftlichen Anwesen reicht die Angabe einer einzigen Wohnfläche häufig nicht aus. Mehrere Gebäude, unterschiedliche Nutzungen und besondere Gefahrenmerkmale müssen einzeln betrachtet werden.

Bei einer Hofstelle kann beispielsweise ein Wohnhaus vorhanden sein, während Scheunen, Stallungen oder Hallen ganz anders genutzt und gebaut sind. Durch die Adresse, eine vollständige Gebäudeaufstellung und aussagekräftige Fotos können die einzelnen Gebäudeteile besser voneinander abgegrenzt und für die Versicherungsprüfung richtig dargestellt werden.

Fotos und Sanierungsnachweise können die Prüfung verbessern

Sind öffentlich verfügbare Gebäudeansichten nicht aktuell oder nicht ausreichend, können ergänzend eigene Fotos eingereicht werden. Hilfreich sind unter anderem Aufnahmen des Wohnhauses, des Daches, der Fassade, der Heizungsanlage, der Wasserleitungen und der vorhandenen Nebengebäude.

Wurden Schäden fachgerecht repariert oder umfangreiche Sanierungen durchgeführt, sollten auch Rechnungen, Fachunternehmerbestätigungen oder aktuelle Bilder vorgelegt werden. Erneuerte Leitungen, ein saniertes Dach oder Schutzmaßnahmen gegen Starkregen und Rückstau können für die Bewertung des heutigen Risikos entscheidend sein.

Eine Lösung ist auch nach der Zurich-Kündigung möglich Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Haus nicht mehr versicherbar ist. Durch eine sorgfältige Aufbereitung der Gebäudedaten, des Schadenverlaufs und der durchgeführten Verbesserungen kann gezielt geprüft werden, welche Versicherer für eine neue Gebäudeversicherung infrage kommen.

So können wir gekündigte Zurich-Gebäudeversicherungen deutschlandweit prüfen und eine individuelle Anschlusslösung für Wohnhäuser, vermietete Immobilien, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude und landwirtschaftliche Anwesen vorbereiten.

Gebäudeversicherung für vermietete Häuser nach Zurich-Kündigung

Auch für ein vermietetes Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus kann nach einer Kündigung durch die Zurich weiterhin eine neue Gebäudeversicherung gefunden werden. Entscheidend ist, dass die Immobilie vollständig und nachvollziehbar beschrieben wird. Versicherer prüfen bei vermieteten Objekten nicht nur den bisherigen Schadenverlauf, sondern auch die Nutzung, die Anzahl der Wohneinheiten und den aktuellen Zustand des Gebäudes.

 

Bei einem Mehrfamilienhaus ist besonders wichtig, wie viele Wohneinheiten vorhanden sind und ob sich zusätzlich Gewerbeeinheiten im Gebäude befinden. Ladenlokale, Büros, Praxen, Werkstätten oder gastronomisch genutzte Flächen können die Risikoeinschätzung beeinflussen und müssen deshalb vollständig angegeben werden.

 

Auch Leerstand spielt bei der Prüfung eine wichtige Rolle. Eine vorübergehend unbewohnte Wohnung ist anders zu bewerten als ein dauerhaft oder vollständig leerstehendes Gebäude. Hilfreich ist eine klare Erklärung, warum der Leerstand besteht, wie lange er voraussichtlich dauert und welche Maßnahmen zum Schutz der Immobilie getroffen werden.

 

Der Sanierungszustand kann die Annahmechancen deutlich verbessern. Erneuerte Wasserleitungen, ein saniertes Dach, eine modernisierte Heizungsanlage, überarbeitete Elektroinstallationen oder Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Rückstau zeigen, dass bestehende Risiken reduziert wurden. Rechnungen, Fotos und Nachweise von Fachbetrieben sollten deshalb möglichst vollständig vorliegen.

 

Bei größeren Mietobjekten achten Versicherer außerdem darauf, wie das Gebäude verwaltet und kontrolliert wird. Eine professionelle Hausverwaltung, regelmäßige Objektbegehungen, dokumentierte Wartungen und eine schnelle Beseitigung von Mängeln wirken sich positiv auf die Risikobewertung aus. Auch Rauchwarnmelder, Frostschutzmaßnahmen und regelmäßige Kontrollen bei Leerstand können wichtige Nachweise sein.

 

Mit vollständigen Gebäudedaten, einer klaren Darstellung der Nutzung und gut dokumentierten Sanierungsmaßnahmen bestehen daher auch nach einer Kündigung durch die Zurich realistische Möglichkeiten für eine neue Gebäudeversicherung.

Welche Folgen hat die Kündigung durch Zurich?

Wird die Gebäudeversicherung durch die Zurich gekündigt, sollten Eigentümer zuerst prüfen, zu welchem Datum der Versicherungsschutz tatsächlich endet. Maßgeblich ist das im Kündigungsschreiben genannte Vertragsende. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht der vereinbarte Schutz grundsätzlich weiter. Für Schäden, die erst danach eintreten, leistet der bisherige Vertrag jedoch nicht mehr.

 

Eine Versicherungslücke kann für Hauseigentümer erhebliche finanzielle Folgen haben. Kommt es in dieser Zeit zu einem Brand, Leitungswasserschaden, Sturm-, Hagel- oder Elementarschaden, müssen die Kosten unter Umständen vollständig selbst getragen werden. Je nach Schaden können Reparaturen, Aufräumarbeiten, Trocknung, Wiederaufbau oder Mietausfälle schnell hohe Summen erreichen.

 

Besonders wichtig ist die Situation bei finanzierten Immobilien. Banken und andere Kreditgeber verlangen häufig, dass das Gebäude dauerhaft ausreichend versichert ist. Fällt der Versicherungsschutz weg, kann die Bank einen Nachweis über eine neue Gebäudeversicherung verlangen. Eine längere Versicherungslücke kann deshalb nicht nur das Gebäude, sondern auch die bestehende Finanzierung belasten.

 

Bei der Suche nach einer neuen Gebäudeversicherung muss die Kündigung durch die Zurich vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden, sofern der neue Versicherer danach fragt. Gleiches gilt für Vorschäden und frühere Schadenmeldungen innerhalb des abgefragten Zeitraums. Unvollständige oder falsche Angaben können später zu Problemen bei der Vertragsannahme oder im Schadenfall führen.

 

Deshalb sollte möglichst frühzeitig vor dem Vertragsende mit der Suche nach einer Anschlussversicherung begonnen werden. Mit dem Kündigungsschreiben, einer vollständigen Schadenübersicht und aktuellen Gebäudedaten kann gezielt geprüft werden, welche Versicherer eine neue Absicherung anbieten können. So lässt sich das Risiko einer gefährlichen Versicherungslücke deutlich reduzieren.


Häufig gestellte Fragen

FAQ zur Kündigung der Zurich Gebäudeversicherung

Hier finden Hauseigentümer wichtige Antworten zur Kündigung durch die Zurich, zum Ende des bisherigen Versicherungsschutzes und zu den Möglichkeiten einer neuen Gebäudeversicherung. Die Hinweise gelten unter anderem für Einfamilienhäuser, vermietete Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie landwirtschaftliche Anwesen.

Warum kündigt die Zurich eine Gebäudeversicherung?
Die Gründe können unterschiedlich sein. Häufig spielen mehrere Vorschäden, hohe Schadenaufwendungen, wiederholte Leitungswasserschäden, Sturm- oder Elementarschäden sowie eine veränderte Risikobewertung eine Rolle. Auch eine allgemeine Überprüfung des Vertragsbestands kann zu einer Kündigung oder zu einem Angebot mit geänderten Konditionen führen. Maßgeblich ist immer das konkrete Kündigungsschreiben der Zurich.
Kann die Zurich auch ohne vorherigen Schaden kündigen?
Eine ordentliche Kündigung zum Vertragsablauf kann grundsätzlich auch bei einem schadenfreien Vertrag erfolgen, sofern die geltenden vertraglichen und gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Eine Kündigung bedeutet daher nicht automatisch, dass das Gebäude einen schlechten Schadenverlauf hat.
Wann endet der Versicherungsschutz bei der Zurich?
Entscheidend ist das im Kündigungsschreiben genannte Beendigungsdatum. Bis zu diesem Termin besteht der vereinbarte Versicherungsschutz grundsätzlich weiter. Schäden, die erst nach dem Vertragsende eintreten, sind über den bisherigen Zurich-Vertrag nicht mehr versichert.
Was passiert mit einem bereits gemeldeten Schaden?
Ein Schaden bleibt grundsätzlich dem Versicherungsvertrag zugeordnet, der zum Zeitpunkt des Schadenereignisses bestanden hat. Eine spätere Kündigung beendet die Bearbeitung dieses Schadens nicht automatisch. Voraussetzung bleibt, dass der Schaden versichert war und alle vertraglichen Pflichten eingehalten wurden.
Was sollte ich nach der Zurich-Kündigung zuerst tun?
Prüfen Sie zuerst das Vertragsende, die Art der Kündigung und eine mögliche Begründung. Anschließend sollte möglichst frühzeitig geklärt werden, welche Versicherer eine Anschlussversicherung anbieten können. Gerade bei mehreren Vorschäden oder besonderen Gebäuden kann die Risikoprüfung mehr Zeit benötigen.
Ist nach der Zurich-Kündigung eine neue Gebäudeversicherung möglich?
Ja, eine Kündigung durch die Zurich bedeutet nicht automatisch, dass Ihr Gebäude nicht mehr versicherbar ist. Andere Versicherungsgesellschaften bewerten Baujahr, Zustand, Nutzung, Sanierungen und Vorschäden nach eigenen Annahmerichtlinien. Deshalb kann eine individuelle Prüfung weiterhin zu einer passenden Anschlusslösung führen.
Wie lässt sich eine Versicherungslücke vermeiden?
Der Beginn der neuen Gebäudeversicherung sollte möglichst direkt an das Vertragsende bei der Zurich anschließen. Warten Sie deshalb nicht bis zum letzten Versicherungstag. Ohne Anschlussversicherung müssten Sie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Naturgefahren möglicherweise selbst tragen.
Muss die Kündigung beim neuen Versicherer angegeben werden?
Wird im Antrag nach einer Kündigung durch den Vorversicherer gefragt, muss die Kündigung durch die Zurich vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Das gilt auch für abgefragte Vorschäden, frühere Schadenmeldungen und möglicherweise abgelehnte Anträge. Entscheidend ist der genaue Wortlaut der jeweiligen Antragsfrage.
Ist eine neue Gebäudeversicherung trotz Vorschäden möglich?
Auch bei Vorschäden kann eine neue Absicherung möglich sein. Wichtig sind die Anzahl, Ursache, Höhe und der Zeitpunkt der Schäden. Besonders hilfreich ist der Nachweis, dass Schadenursachen fachgerecht beseitigt und notwendige Reparaturen oder Sanierungen durchgeführt wurden.
Zählt ein gemeldeter, aber nicht bezahlter Schaden als Vorschaden?
Viele Versicherer fragen nicht nur nach bezahlten Schäden, sondern nach sämtlichen gemeldeten Schadenfällen. Deshalb können auch abgelehnte, zurückgezogene oder ohne Entschädigung geschlossene Schäden für die Risikoprüfung relevant sein.
Können Sanierungen die Annahmechancen verbessern?
Ja. Erneuerte Wasserleitungen, ein saniertes Dach, eine modernisierte Heizungsanlage oder Maßnahmen gegen Rückstau, Starkregen und Feuchtigkeit können die Risikobewertung positiv beeinflussen. Durch Rechnungen, Fachunternehmernachweise und aktuelle Fotos lässt sich der heutige Gebäudezustand besser darstellen.
Sind höhere Selbstbeteiligungen oder Einschränkungen möglich?
Je nach Schadenverlauf kann ein Versicherer eine höhere Selbstbeteiligung, einen Beitragszuschlag, besondere Auflagen oder Einschränkungen einzelner Gefahren anbieten. Ein solches Angebot kann dennoch eine sinnvolle Lösung sein, wenn dadurch eine längere Versicherungslücke vermieden wird.
Kann ein vermietetes Einfamilienhaus neu versichert werden?
Auch ein vermietetes Einfamilienhaus kann nach einer Zurich-Kündigung neu geprüft werden. Versicherer berücksichtigen dabei unter anderem den Gebäudezustand, die Art der Vermietung, mögliche Leerstände, den bisherigen Schadenverlauf und die regelmäßige Kontrolle des Objekts.
Kann ein Mehrfamilienhaus nach der Zurich-Kündigung versichert werden?
Grundsätzlich können auch Mehrfamilienhäuser neu versichert werden. Für die Bewertung sind insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten, vorhandene Gewerbeeinheiten, Leerstand, Sanierungszustand, Hausverwaltung und Schadenhistorie wichtig. Bei komplexeren Risiken ist eine individuelle Risikovoranfrage besonders sinnvoll.
Wie wirkt sich Leerstand auf die neue Gebäudeversicherung aus?
Leerstand wird von Versicherern besonders geprüft, weil Schäden häufig später bemerkt werden. Entscheidend sind Dauer und Grund des Leerstands sowie die getroffenen Schutzmaßnahmen. Regelmäßige Kontrollen, Frostschutz, Wasserabsperrung und eine dokumentierte Objektbetreuung können die Risikobewertung verbessern.
Können Wohn- und Geschäftshäuser neu versichert werden?
Auch gemischt genutzte Gebäude können geprüft werden. Wichtig ist eine klare Aufteilung der Wohn- und Gewerbeflächen. Die konkrete Gewerbeart kann die Risikobewertung beeinflussen, beispielsweise bei Gastronomie, Werkstätten, Praxen, Büros oder Ladenlokalen.
Können landwirtschaftliche Anwesen neu versichert werden?
Eine Anschlussversicherung kann auch für Bauernhäuser, Resthöfe und landwirtschaftliche Anwesen geprüft werden. Wohnhaus, Stallungen, Scheunen, Maschinenhallen, Werkstätten und weitere Nebengebäude müssen dabei mit ihrer jeweiligen Bauweise und Nutzung einzeln betrachtet werden.
Ist Elementarschutz nach der Zurich-Kündigung noch möglich?
Elementarschutz kann weiterhin möglich sein. Die Entscheidung hängt unter anderem von der Lage des Gebäudes, der örtlichen Gefährdung, bisherigen Starkregen- oder Überschwemmungsschäden und bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen ab. Je nach Risiko können besondere Selbstbeteiligungen oder Bedingungen gelten.
Welche Folgen kann die Kündigung für eine Finanzierung haben?
Bei einer finanzierten Immobilie ist ein möglichst durchgehender Versicherungsschutz besonders wichtig. Die Bank kann einen Nachweis über die neue Gebäudeversicherung verlangen. Eine längere Deckungslücke sollte deshalb möglichst vermieden werden.
Warum ist eine Risikovoranfrage sinnvoll?
Bei einer Risikovoranfrage wird zunächst unverbindlich geprüft, welche Versicherer das Gebäude grundsätzlich annehmen könnten und zu welchen Bedingungen. Dadurch lassen sich unnötige verbindliche Anträge und vermeidbare Ablehnungen reduzieren.
Wann sollte die neue Gebäudeversicherung geprüft werden?
Beginnen Sie möglichst direkt nach Erhalt des Kündigungsschreibens. Je früher die Prüfung startet, desto mehr Zeit bleibt für Rückfragen, die Bewertung von Vorschäden und die Abstimmung eines möglichst lückenlosen Versicherungsbeginns.
Zurich hat Ihre Gebäudeversicherung gekündigt?

Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Anschlussversicherung für Ihr Einfamilienhaus, Mietobjekt, Mehrfamilienhaus, Wohn- und Geschäftshaus oder landwirtschaftliches Anwesen möglich ist.

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Eine gute Gebäudeversicherung erkennt man nicht am Werbeversprechen, sondern daran, wie sie im Ernstfall funktioniert. Deshalb achten wir nicht nur auf Beiträge und Leistungen, sondern insbesondere auf Service, Erreichbarkeit und eine zuverlässige Schadenregulierung.

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